Langendreer. Bürgerversammlung zur Denkmalbereichsatzung Alter Bahnhof. Modernisierungen sind weiterhin erlaubt. Stuckfassaden nicht zerstören.

Die Vorarbeiten für eine Satzung zu einem Denkmalbereich am Alten Bahnhof sind abgeschlossen. Architektin Yasemin Utku stellte ihren Entwurf, den sie im Auftrag der Stadt erarbeitete, im Gemeindesaal der Freien Evangelischen Gemeinde vor. Rund 90 Leute kamen, hörten zu und stellten viele Fragen.

Manche Besucher überraschte besonders, dass das aus Satzung und Gestaltungshandbuch bestehende Paket bereits im Dezember durch alle politischen Gremien für die Beschlussfassung gehen soll. „Schon im Februar 2016 kann diese Satzung in Kraft treten“, erklärte Bezirksbürgermeisterin Andrea Busche bei der Begrüßung.

Yasemin Utku skizzierte den derzeit festgelegten Einzugsbereich, zwischen Ümminger-, Mansfelder- und Lünsender Straße sowie Im Uhlenwinkel. „Wir haben ihn in einem Diskussionsprozess seit Herbst 2014 in Bürgerversammlungen, Werkstätten und in Gesprächen mit verschiedenen örtlichen Interessensgruppen festgelegt“, erklärte die Raumplanerin.

Wichtig war ihr vor allem, den Begriff Denkmalbereich vom Denkmalschutz zu trennen: „Alle Gebäude im Einzugsbereich werden durch diese Satzung nicht automatisch denkmalgeschützt“, betonte sie. Vielmehr gebe es nur drei Einschränkungen: Der Grundriss des Gebäudes muss gleich bleiben (auch bei Abriss und Neubau). Die aktuelle Häuserfassade (zum Beispiel Stil der 80er Jahre) erhält Bestandsschutz. Veränderungen müssen daran ausgerichtet werden. Yasemin Utku: „Bei allen Planungen hilft das Untere Denkmalamt weiter.“

Hausfassaden in lichten Farben erwünscht

Die Satzung zum Denkmalbereich regelt die rechtliche Seite. Das Gestaltungshandbuch liefert Umsetzungshilfen für die Immobilienbesitzer. Bei Häuseranstrichen sind etwa lichte Farben erwünscht.
Hinzu kommen Informationen zur Geschichte des Quartiers. Architektin Yasemin Utku: „Es ist ein tolles, in der Größe einmaliges historisches Quartier.“

Durch Um- und Neubau der Gebäude darf es keinen Eingriff in die heutige „Raumstruktur“ des Quartiers geben. Heißt: Derzeitige Straßenfluchten und Baumbestand müssen bleiben oder sollen sich möglichst zu einem historisierenden Zustand erneuern.

Letzteres ist vor allem eine Ansage an die öffentliche Hand: Sie soll den historischen Baumbestand pflegen, nach Straßenbaumaßnahmen den Charakter des gründerzeitlichen Quartiers möglichst wiederherstellen. „Für uns wäre es hilfreich, wenn die Satzung nach Abschluss einer anstehenden Kanalsanierung auf der Alten Bahnhofstraße vorläge“, sagte Burkhard Huhn, Abteilungsleiter für Stadtentwicklung bei der anschließenden Diskussion.

Die Bürger stellten dabei Fragen wie: Was heißt das für den Fensterneueinbau oder für eine Solaranlage zur Straße hin? Alles ist möglich, wenn der Status quo dabei berücksichtigt oder aber ein Sichtschutz eingebaut wird. Eine energetische Fassadensanierung ist bei älteren Häusern unerwünscht, da die Platten die Stuckarbeiten zerstören könnten.