Bochum. Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Klage des einstigen Bochumer Opel-Betriebsratschefs Rainer Einenkel gegen Opel zweifelt das Gericht am Feststellungsinteresse.
Einenkel-Prozess und kein Ende. Das erwartete Urteil des Landgerichts Darmstadt im Rechtsstreit zwischen Rainer Einenkel und der Adam Opel AG lässt weiter auf sich warten. Der frühere Opel-Betriebsrat hatte eine Feststellungsklage gegen den Konzern eingereicht, das Werk in Bochum sei auf der Basis falscher Zahlen und durch die Entscheidung eines nicht korrekt zusammen gesetzten Aufsichtsrats geschlossen worden, Statt einer Entscheidung der 3. Kammer gab es dazu am Freitag nur einen Hinweisbeschluss.
Die Kammer habe, so eine Gerichtssprecherin, Bedenken im Hinblick auf das Feststellungsinteresse geäußert. Die Frage sei, ob es angesichts des nun anstehenden Abrisses des Werks und der Tatsache, dass der Kläger längst nicht mehr Mitglied im Opel-Aufsichtsrat sei, überhaupt noch ein Feststellungsinteresse bestehe. Rainer Einenkel werde nun um eine weitere Stellungnahme gebeten. Von ihr hänge ab, ob das Verfahren mit einer neuerlichen Zeugenvernehmung fortgesetzt wird.
Von der Nachricht überrascht
„Die Länge des Verfahrens ist nicht meine Schuld“, zeigt sich Rainer Einenkel im Gespräch mit der WAZ überrascht von der Nachricht aus Darmstadt. Er habe Ende Juli 2013, fast eineinhalb Jahre vor der Werksschließung, die Klage gegen den Konzern eingereicht. Die erste Verhandlung habe es dann aber erst neun Monate später gegeben.
Im übrigen seien von den acht bis zehn anberaumten Verhandlungsterminen vier nicht zustande gekommen, da entweder der Richter erkrankt oder Zeugen wegen anderer Termine nicht zur Verfügung standen. Nach dem zweiten Termin im September hatte es geheißen, das Urteil werden am 10. Dezember 2014 gesprochen; dem Tag, an dem in Bochum der letzte Opel vom Band lief. 16 Monate später steht das Werk vor dem Abriss, besagtes Urteil ist aber nicht gesprochen.