Bochum. . Der Chef eines Bochumer Bordells soll Zimmer an Prostituierte ohne Aufenthaltserlaubnis vermietet haben. Er stand deshalb am Montag vor Gericht.

Der Chef (65) eines Bordells im Bochumer Rotlicht-Viertel soll jahrelang Zimmer an Prostituierte ohne Aufenthaltserlaubnis vermietet haben. Vor dem Amtsgericht wurde ihm deshalb gestern Einschleusen von Ausländern vorgeworfen.

Doch das gab er nicht zu. Im Gegenteil: Er warf den Ermittlern Manipulation, Trickserei und Einseitigkeit vor. Die Stimmung im Gerichtssaal war gereizt. Zwischen ihm und den ermittelten Polizeibeamten bestehe „ein gestörtes Verhältnis“.

Die Anklage warf dem Angeklagten aus Bochum in 23 Fällen Beihilfe zu Verstößen gegen das Ausländergesetz vor. Demnach vermietete er Frauen aus dem außereuropäischen Ausland Zimmer für einen Tagespreis zwischen 130 und 80 Euro. Die Frauen hätten zwar eine Aufenthaltserlaubnis für die EU gehabt, aber indem sie hier zu arbeiten begonnen hätten, sei die Erlaubnis erloschen. Und das habe der Angeklagte auch ganz genau gewusst.

In weiteren Fällen – so der Vorwurf – überwachte und kontrollierte der Angeklagte die Prostituierten und vermietete die Zimmer teilweise nur gegen Vorkasse, um sie so von sich abhängig zu machen. Auch bei Krankheit hätten sie weiterarbeiten müssen. Bei Mietrückständen sei ihnen der Pass abgenommen worden. Die Frauen seien geängstigt worden.

„Wir bestreiten den gesamten Sachvortrag der Staatsanwaltschaft“

„Wir bestreiten den gesamten Sachvortrag der Staatsanwaltschaft“, sagte der Verteidiger mit demonstrativer Entschlossenheit. Einen Kripo-Beamten nahm er im Zeugenstand mit harten Fragen in die Mangel. Der Angeklagte selbst meinte zum Zeugen: „Sagen Sie die Wahrheit, nicht lügen hier!“ Der Zeuge wiederum hielt den Angeklagte für „beratungsresistent“. Generell merkte er an: „Die Grundrechte im Bordell werden häufig nicht so eingehalten wie man sich das wünschen dürfte.“

Am Ende wurde das Verfahren aber ohne Auflagen eingestellt. Sämtliche betroffene Frauen sind nicht mehr in Deutschland und daher höchstens mit extremen Aufwand ermittelbar. Außerdem wären einige Vorwürfe heute nicht mehr nachweisbar, so das Gericht.