Bochum. . Aus Eifersucht hatte ein Bochumer (41) den Mercedes seiner Frau angezündet und mit Kehledurchschneiden gedroht. Er bekam eine Bewährugsstrafe.
Seine Eifersucht muss so rasend gewesen sein, dass er den Mercedes seiner Ehefrau anzündete und mit einem grausamen Mord drohte. Dafür wurde ein 41-jähriger Busfahrer am Montag vom Schöffengericht in Bochum zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Ehe der beiden, die zwei Kinder haben, war zerrüttet. Der Mann lebte längst allein. Trotzdem gab er seine Frau nicht auf. „Er kam über die Trennung nicht hinweg“, sagte sein Verteidiger. Kurz vor der Tat soll sich das Paar zwar wieder angenähert haben. Dann aber sah der Mann, wie seine Frau in ihrem alten Benz mit einem anderen Mann auf dem Beifahrersitz fuhr. Irrigerweise nahm er an: ein Nebenbuhler! „Dann sind bei ihm die Lampen an- oder ausgegangen – wie auch immer“, erklärte sein Verteidiger.
Der Angeklagte besorgte sich in der Wohnung seiner Frau, zu der er Zutritt hatte, ihren Autoschlüssel und fuhr mit dem Wagen in der Nacht des 26. November 2015 zur Max-Imdahl-Straße in Uni-Nähe. Dort goss er Grillanzünder auf den Sitz, auf dem der vermeintliche Rivale gesessen hatte, und zündete alles an. Dann flüchtete er und schickte seiner Frau über Whats App die Nachricht: „Ich werde Dir und Deinem Neuen die Kehle durchschneiden.“
Das Auto war innen so schwer beschädigt, dass es nach wirtschaftlichem Totalschaden aussah. Die Feuerwehr löschte den Benz.
Richter: „Sie sind ziemlich pampig aufgetreten“
Vor Gericht neigte der Angeklagte dazu, die Sache herunterzuspielen. „Wenn ich meiner Frau was antun wollte, hätte ich das längst gemacht“, sagte er ohne erkennbare Reue. Außerdem hat er bis heute keinen Cent Schadensersatz an seine Frau bezahlt. „Sie sind ziemlich pampig aufgetreten nach dem Motto: Was wollt Ihr eigentlich?!“, sagte Richter Dr. Axel Deutscher im Urteil. „Nicht besonders clever.“ Die Staatsanwältin wollte sogar eine Haftstrafe ohne Bewährung (15 Monate).
Das Gericht gab dem bisher nicht vorbestraften Täter aber eine Bewährungschance. Als Auflage muss er sich neurologisch untersuchen bzw. behandeln lassen. Tut er das nicht, sind 200 Sozialstunden fällig. „Wenn was schief läuft, werden Sie ganz schnell Stress mit mir bekommen“, warnte der Richter.
Im Januar soll der Täter seine Ehefrau sogar ein weiteres Mal massiv an der Türsprechanlage bedroht haben. Da droht weiterer Ärger mit der Strafjustiz.