Bochum. Ein 41-jähriger Bochumer, der wegen Mordes an einem Kind (2) „lebenslänglich“ bekommen hat, muss erneut vor Gericht: wegen falscher Verdächtigung.
Nach dem Mord an der zweijährigen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin (28) muss ein 41-jähriger Bochumer erneut vors Landgericht, diesmal wegen falscher Verdächtigung und wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung. Die Justiz bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Ruhr-Nachrichten.
Während des Prozesses im vorigen Jahr – so der Vorwurf – hatte der 41-Jährige mit einem gefälschten Geständnisbrief seinen damals 14-jährigen Sohn der Tat bezichtigt. In der U-Haft soll er einen Mithäftling angestiftet haben, den Brief zu verfassen. Das Schriftstück wurde später dem Schwurgericht zugespielt, das aber schnell die Fälschung erkannte. Der Richter sagte danach: „Eine schlechte Lüge.“
Noch kein neuer Termin angesetzt
Einen Termin für den neuen Prozess gegen den 41-Jährigen gibt es noch nicht. Sollte er verurteilt werden, wird sich das aber auf eine Gesamtstrafe nicht auswirken. Wegen Mordes bekam er bereits die Höchststrafe: lebenslänglich. Zudem stellte das Gericht die besondere Schuldschwere fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Das Mord-Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig; der Bundesgerichtshof wird es noch überprüfen, weil der Verurteilte, der im Prozess seine Unschuld beteuert hat, Revision eingelegt hat.