Bochum. . Der Mieterverein will mit einer Kampagne ungenutzte Unterkünfte erfassen. Genug Platz für Flüchtlinge sei da. Die Umsetzung sei aber schwierig.

Seit mehr als einer Woche demonstrieren Flüchtlinge vor dem Bochumer Rathaus gegen ihre Unterbringung in Turnhallen und Containern. Wenn es nach dem Mieterverein Bochum geht, sollte es kein Problem sein, die rund 5000 in der Stadt lebenden Flüchtlinge mit eigenen Wohnungen zu versorgen. „Wenn Menschen so lange Zeit aufeinander hocken, ist das nicht gut“, sagt Martin Krämer, ein Sprecher des Vereins. „Sie in regulären Wohnungen unterzubringen, wäre für alle das beste.“

8400 leerstehende Wohnungen gibt es laut Angaben der Stadt derzeit in Bochum. Demnach gäbe es theoretisch mehr als genug Platz für die Asylbewerber. „Wir fragen uns allerdings, wo diese Wohnungen sein sollen“, sagt Martin Krämer, der außer Flüchtlingen auch andere Menschen mit geringem Einkommen im Blick hat. Im Gegensatz zu anderen Städten wie Gelsenkirchen, wo ganze Straßenzüge verwaist sind, seien die Leerstände in Bochum nicht ersichtlich. Deshalb will der Mieterverein die Leerstände jetzt mit einer großen Kampagne erfassen.

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„Alle diese 8400 Wohnungen werden aber nicht sofort bewohnbar sein“, glaubt Krämer, der davon ausgeht, dass es im gesamten Stadtgebiet Wohnraum gibt, dessen Aktivierung mit hohen Renovierungskosten verbunden wäre.

„Anders als in vielen Nachbarstädten gehört ein Großteil der Bochumer Wohnungen nicht Wohnungsbaugesellschaften, sondern Privatleuten“, erklärt Krämer. Hier wünsche er sich ein größeres Beratungsangebot seitens der Stadt. Denkbar sei auch, diese bei der Wiederherstellung von brachliegendem Wohnraum mit Geldern aus Förderprogrammen zu unterstützen.

Bußgeld für Vermieter?

„Wenn wir nicht für mehr Wohnraum sorgen, werden die Mieten massiv ansteigen“, warnt Krämer, der auch die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung für ein denkbares Instrument hält. Diese in Dortmund seit 2012 geltende Satzung enthält u.a. einen Passus, nach dem eine Wohnung nicht länger als drei Monate leerstehen darf. „Wenn das der Fall ist, schreiben wir die Vermieter an“, sagt Thomas Böhm, Leiter des Wohnungsamts Dortmund. Diese müssten dann nachweisen, dass sie versuchen, ihre Wohnungen zu vermieten. Ist das nicht der Fall, kann die Stadt ein Bußgeld verhängen. „Wir haben aber nicht die kleinen Vermieter im Blick“, erklärt Böhm. Die Satzung galt Investoren, die Gebäudekomplexe gekauft hatten und sie dann verkommen ließen.

Die Satzung würde der Stadt nicht erlauben, in die Vermietungsangelegenheiten der Hausbesitzer einzugreifen. Sie könnte also niemanden verpflichten, etwa an einen Asylbewerber zu vermieten. „Die Entscheidung bleibt beim Vermieter“, betont Böhm.

Laut der Stadt Bochum wird die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung im Rahmen der Erstellung des „Handlungskonzeptes Wohnen“ geprüft.