Bochum. . Hauseigentümer macht Energieversorger für Schäden am Basaltsteinpflaster verantwortlich. Es geht um über 5000 Euro. Sprecher weist Forderung zurück.

Eigentlich hatte Hans-Wilhelm Schleich seinen Frieden mit den Stadtwerken gemacht. Doch nun ist der Zwist wieder voll entbrannt. Streitpunkt diesmal: das Basaltsteinpflaster Im Finkensiepen 14.

Im Sommer 2015 hatte der 65-Jährige erstmals die Hilfe der WAZ gesucht. Vier Jahre, nachdem er die Außentreppe seines Wohnhauses in Hiltrop erneuert hatte, verlangten die Stadtwerke den Abriss. Grund: Die Versorgungsleitungen seien damals „verbotenerweise überbaut“ worden. Sie müssten um- oder neu gelegt werden – auf Rechnung von Schleich. Ein monatelanger Rechtsstreit konnte binnen Tagen beigelegt werden: Dank der Vermittlung der WAZ übernahmen die Stadtwerke sämtliche Kosten für die Installation der neuen Leitungen unterhalb des Stellplatzes unmittelbar neben dem Haus.

Expertin rät zum Komplettaustausch

Im September waren die Arbeiten abgeschlossen. Unverzüglich machte Hans-Werner Schleich den Energieversorger auf Mängel aufmerksam. Für die Tiefbauarbeiten waren weite Teile des Basaltsteinpflasters aufgebrochen worden. „Beim Neuverlegen und Verfüllen des Mörtels wurde von der Firma schlampig gearbeitet“, schildert Schleich. Der Versuch, die Verunreinigungen zu beseitigen, habe „alles noch viel schlimmer gemacht“. Höhepunkt: Ein von den Stadtwerken beauftragter Spezialbetrieb habe die Natursteine mit einem Sandstrahlverfahren gereinigt, das dafür „komplett ungeeignet ist“, so der Hausbesitzer. Folge: Die Steine seien auf einer Fläche von 17 Quadratmetern derart beschädigt worden, „dass nunmehr ein vollständiges Erneuern der gesamten Fläche erforderlich ist“.

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Das erkennt auch die Diplom-Geologin Karin Kirchner (Moers), die als von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Auftrag von Hans-Werner Schleich ein Gutachten erstellt hat. Ergebnis: Aufgrund der „unsachgemäßen Nachreinigung mittels Sandstrahlverfahren“ sei ein „Komplettaustausch anzuraten“. Der Hiltroper hat sogleich eine Kostenberechnung angestellt. Danach sind knapp 5000 Euro für die Erneuerung des Pflasters erforderlich – zu zahlen von den Stadtwerken. Hinzu kommen die 740 Euro Gebühren für das Gutachten.

Der Energieversorger weist die Forderung von Schleich – anders als noch im vergangenen Sommer – nachdrücklich zurück. „Von der Reinigungsfirma wurden drei Reinigungsversuche mit chemischen Mitteln vorgenommen, anschließend wurde das Niederdrucksandstrahlverfahren angewandt. Mit diesem Verfahren konnten die Verunreinigungen fachgerecht beseitigt werden“, erklärt Sprecher Kai Krischnak. Die Schäden könnten nicht durch die Reinigung entstanden sein. „Wir sehen daher keine Grundlage für die Schadenersatzforderungen“, so Krischnak und betont, „dass die Arbeiten stets in enger Abstimmung und mit Zustimmung des Hauseigentümers durchgeführt wurden“.