Bochum. Eine neue Treppenanlage hat einen Streit zwischen einem Hauseigentümer und den Stadtwerken ausgelöst. Der Energieversorger zeit sich kompromissbereit.
„Wenn die Stadtwerke neue Leitungen für nötig halten, sollen sie sie gefälligst selbst bezahlen.“ Hans-Wilhelm Schleich liegt im Clinch mit dem Energieversorger. Stein des Anstoßes: eine vor vier Jahren erneuerte Treppenanlage. Der 65-jährige scheut vor einem Rechtsstreit nicht zurück. Die Stadtwerke zeigen sich kompromissbereit.
1972 hat Hans-Wilhelm Schleich das Einfamilienhaus Im Finkensiepen 14 in Hiltrop gebaut. „Die Leitungen für Strom, Gas und Wasser wurden von den Stadtwerken selbst errichtet: unter der mit dem Haus statisch fest verbundenen Außentreppe“, sagt er.
2011 schreibt er die Stadtwerke an. Er wolle den Vorbereich seines Hauses neu gestalten. Die bislang abknickende Außentreppe soll gerade zum Gehweg geführt werden, sodass nebenan ein Pkw-Stellplatz entstehen kann. Eine Skizze liegt bei. „Wollen Sie“, fragt Schleich die Stadtwerke, „die Gelegenheit nutzen und zuvor die alten Versorgungsleitungen erneuern?“ Ein Mitarbeiter habe ihm telefonisch erklärt, dass die Leitungen bis zu 80 Jahre genutzt werden; ein Austausch komme nicht in Betracht.
Stadtwerke signalisieren Entgegenkommen
Schleich macht sich ans Werk. Die neue, mit Granit belegte Treppe ist drei Jahre jung, als der Eigentümer im Herbst 2014 aus allen Wolken fällt. Die Stadtwerke teilen ihm mit, dass die Leitungen unzulässig überbaut worden seien. „Uns ist (...) die Zugänglichkeit an unsere Versorgungsanlagen genommen worden.“ Die Leitungen müssten um- oder neu gelegt werden. „Die Kosten gehen zu Ihren Lasten, da Sie Veranlasser der Maßnahmen sind“, droht die Rechtsabteilung.
Lösungsversuch am Dienstag
Auf 5000 bis 10 000 Euro schätzt Hans-Wilhelm Schleich die Kosten für den Bau der neuen Versorgungsleitungen.
Wer diese Kosten trägt und wie es im Finkensiepen weitergeht, soll in einem Gespräch erörtert werden, zu dem die Stadtwerke den Hauseigentümer für nächste Woche Dienstag eingeladen haben.
Es beginnt ein umfangreicher Schriftverkehr – bislang ohne Lösung. Der Abriss der neuen Treppe, das sehen beide Seiten ein, wäre aberwitzig. Sinnvoller erscheint es, die Leitungen umzulegen. Praktischerweise gehört Schleich auch das Nachbarhaus und -grundstück. Gegen neue Leitungen hat er daher nichts. Wohl aber gegen die Forderung der Stadtwerke, die künftige Hauptabsperreinrichtung im Nachbarhaus zu installieren: „Ich müsste für den Notfall ständig Zutritt haben. Das kann keinem Mieter zugemutet werden. Die Absperrung muss in mein Haus. Es geht lediglich um gut drei Meter Rohr!“
Der Ex-Finanzvorstand der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen geht einem Rechtsstreit nicht aus dem Weg. Die Stadtwerke signalisieren Entgegenkommen. Zwar bekräftigt Sprecher Christian Seger, dass die Leitungen verbotenerweise überbaut seien. Man sei aber „grundsätzlich im Fall einer Einigung bereit“, die Kosten für die Erneuerung des Hausanschlusses zu übernehmen. Dies hänge „von der konkreten Ausgestaltung der Neuverlegung ab“.