Bochum. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sieht keinen vernünftigen Grund für die Tötung der Tiere. Allerdings ist das noch kein Grundsatzbeschluss.

  • Seit Jahren protestieren Tierschützer gegen die beiden Wattenscheider Gänsereiter-Vereine
  • Gericht moniert, dass Gänse für ein Spiel getötet werden, nicht für den Verzehr
  • Verbot echter Gänse ist juristisch noch nicht geklärt

Seit Jahren protestieren und klagen Tierschützer gegen die beiden Wattenscheider Gänsereiter-Vereine, die bei ihrer Tradition echten Gänsen den Kopf abreißen – und nicht auf Attrappen setzen. Bislang sahen die Gerichte und die Stadt Bochum keinen Anlass, den Clubs in Sevinghausen und Höntrop die Verwendung echter Tiere zu untersagen. Doch schon im nächsten Jahr könnte das anders sein. Grund dafür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.

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Das "Deutsche Tierschutzbüro" hatte kurz vor Rosenmontag, dem Tag, an dem das Gänsereiten traditionell stattfindet, das Gericht um eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung echter Gänse ersucht. Die Richter lehnten den Antrag zwar mit der Begründung ab, dass dieser zu kurzfristig eingegangen sei. Das Gänsereiten fand wie gewohnt statt.

Aber das Gericht teilt die Einschätzung des Deutschen Tierschutzbüros, dass die Tötung der Gänse vor dem Gänsereiten nicht in erster Linie dem späteren Verzehr dient, sondern dem Reitwettstreit. Es gäbe also keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes, der die Tötung der Gans rechtfertigt.

Grundsatzentscheidung müsste noch getroffen werden

Da es sich um einen Antrag für eine einstweilige Verfügung handelte, gilt der Gerichtsbeschluss aber nicht automatisch für die Zukunft. Ob die Wattenscheider Reiter künftig noch einer echten Gans den Kopf abreißen dürfen oder nicht, müsste in einem gesonderten Verfahren geklärt werden. Noch ist kein entsprechender Antrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage am Dienstag. Es ist aber unwahrscheinlich, dass die Richter künftig anders entscheiden werden.

Sevinghauser Königsreiten.

Sevinghauser Königsreiten.
Sevinghauser Königsreiten. © Gero Helm / FUNKE Foto Services
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Thomas Sprenger, Sprecher der Stadt Bochum, erklärte auf Nachfrage: "Wir sind auf die Vereine zugegangen, freiwillig auf eine Attrappe umzuschwenken." Eine Ordnungsverfügung werde die Stadt aber nicht auf den Weg bringen. "Die Klärung ist Sache des Gerichts", so Sprenger.

Achim Hehrs, Sprecher der Gänsereiter-Vereine sagt, dass die Clubs nicht freiwillig auf die echte Gans verzichten werden. Dafür müsste es schon ein Gerichtsurteil geben.

Bei Jan Peifer, Gründer des Deutschen Tierschutzbüro, ist die Freude indes groß: "Ich habe schon vor 20 Jahren gegen dieses barbarische Spektakel demonstriert, nun endlich wird es verboten. Wir alle freuen uns außerordentlich über diesen tollen Erfolg", erklärt der Tierschützer.

Königsreiten in Höntrop

Königsreiten in Höntrop.
Königsreiten in Höntrop. © Gero Helm / FUNKE Foto Services
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