Düsseldorf/Bochum. Das NRW-Innenministerium wird das Gänsereiten in Wattenscheid nicht verbieten. Eine Eingabe der Tierschutzpartei wurde am Freitag abgelehnt.

Das NRW-Innenministerium hat eine Eingabe der Tierschutzpartei zurückgewiesen, mit der sie ein Verbot von zwei Bochumer Gänsereitervereinen erreichen wollte. Beim Gänsereiten wird bei den Vereinen in Höntrop und Sevinghausen eine zuvor getötete Gans an den Füßen zwischen zwei Bäumen aufgehängt. Mehrere Reiter versuchen dann, ihr im Galopp den Kopf abzureißen. Abgehalten wird der Brauch jährlich am Rosenmontag.

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Die Tierschutzpartei hatte ihre Eingabe damit begründet, dass es beim Gänsereiten "einzig und allein um den Unterhaltungswert von erheblichen Gewaltszenen, hier das Abreißen eines Kopfes von einem (Tier-)Körper" gehe. Sie will nun "weiterhin jede erdenkliche Maßnahme ergreifen, um dieses barbarische und mittelalterliche treiben zu beenden". Das jedoch lehnen die Clubs aus Höntrop und Sevinghausen ab. Das Gänsereiten habe schließlich eine jahrhundertelange Tradition, erklärte Sprecher und Rechtsanwalt Achim Hehrs am Freitag.

Auch das Deutsche Tierschutzbüro e. V. mit Sitz in Bonn geht gegen das Gänsereiten vor. Sein Anwalt Rolf Kemper hat eigenen Angaben zufolge beim Veterinäramt Bochum ein schnelles Einschreiten gegen die beabsichtigte Veranstaltung beantragt. Da nicht der Verzehr des Tieres, sondern der Reiterwettstreit der primäre Tötungsgrund sei, würden hier Tiere nicht „aus einem vernünftigen Grund“ getötet. Das sei nach §17 TierSchG strafbar. Sollte das Veterinäramt nicht handeln, will das Tierschutzbüro im Schnellverfahren eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht beantragen. (mit dpa/lnw)