Bochum. Das Gänsereiten in Bochum-Wattenscheid sorgt alljährlich für Proteste von Tierschützern. Bisher wurden alle Klagen gegen das Brauchtum abgelehnt.
- "Deutsches Tierschutzbüro" hat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Gänsereiten in Wattenscheid eingereicht
- Bisher wurden alle Klagen gegen das Brauchtum abgelehnt
- Über den Antrag, der das Gänsereiten am 8.Februar stoppen soll, wird am Donnerstag entschieden
Das "Deutsche Tierschutzbüro" mit Sitz in Bonn hat am 29. Januar einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Gänsereiten in Wattenscheid eingereicht. Ein Sprecher des zuständigen Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen bestätigte am Mittwoch auf Nachfrage unserer Redaktion den Eingang des Antrags. Über den Antrag, der das Gänsereiten am 8.Februar stoppen soll, wird am Donnerstag entschieden. Bisher wurden alle Klagen der Tierschützer abgelehnt.
Beim Gänsereiten wird eine zuvor getötete Gans an den Füßen zwischen zwei Bäume gehängt. Mehrere Reiter versuchen ihr dann im Galopp den Kopf abzureißen. Im Gegensatz zu anderen Vereinen benutzen die beiden Wattenscheider Gänsereiter-Clubs Sevinghausen und Höntrop dabei keine Attrappen, sondern echte Gänse.
Tierschützer gegen Wattenscheider Gänsereiten
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Dagegen protestieren Tierschützer bereits seit Jahren. Kürzlich erst hat die "Tierschutzpartei" beim NRW-Innenministerium (für Vereine zuständige Aufsichtsbehörde) eine 18-seitige Klageschrift eingereicht, um das Gänsereiten in Wattenscheid verbieten zu lassen. Darin hieß es unter anderem: "Beim Gänsereiten [...] geht es einzig und allein um den Unterhaltungswert von erheblichen Gewaltszenen, hier das Abreißen eines Kopfes von einem (Tier-)Körper." Das damit verbundene Blut (der „Splatter-Effekt“), das Sichtbarwerden von anderen körperlichen Elementen (Sehnen, Knochen, Federn) hat einen simplen Selbstweck, nämlich die Ergötzung an der Herabwürdigung des Tierkörpers."
Da der Tierschutz ein Staatsziel sei, verstoße das Gänsereiten gegen die verfassungsmäßige Ordnung, so die Argumentation der Tierschützer. Doch das Ministerium lehnte ab, verbot den beiden Wattenscheider Gänsereitervereinen die Ausübung ihres Brauchtums nicht.
Nun legt das "Deutsche Tierschutzbüro" mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung nach. (sat)