Wattenscheid/Gelsenkirchen. Tierschützer sind mit einer Klage gegen das umstrittene Gänsereiten gescheitert. Der Antrag auf ein Verbot der Tötung der Gänse wurde abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat einen Antrag auf ein Verbot der Tötung von Gänsen für den Wattenscheider Karnevalsbrauch des Gänsereitens abgelehnt. Tierschützer hatten beklagt, dass für die jährlich stattfindende Veranstaltung Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden.

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Beim Gänsereiten wird bei Vereinen in den Bochumer Ortsteilen Höntrop und Sevinghausen eine zuvor getötete Gans an den Füßen zwischen zwei Bäumen aufgehängt. Mehrere Reiter versuchen dann, ihr im Galopp den Kopf abzureißen.

Tierschützer wollen weiter gegen Gänsereiten vorgehen

Abgehalten wird der Brauch jährlich am Rosenmontag.In dem anschließend traditionell stattfindenden Verzehr der Gänse habe das Gericht einen vernünftigen Grund zur Tötung der Tiere gesehen, hieß es zur Begründung (Az.: 16 L 221/16).

Die Tierschützer wollten die Stadt Bochum verpflichten lassen, das Töten der Gänse zu untersagen. Ein Sprecher des Deutschen Tierschutzbüros kündigte auf Anfrage die Prüfung weiterer juristischer Schritte an. (dpa/lnw)