Gericht: VW muss trotz Skandal Autos nicht zurücknehmen
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Bochum/Wolfsburg. In Bochum fordert ein VW-Käufer vom Konzern die Rücknahme seines Wagens. Zum Prozessauftakt wies das Gericht diese Forderung zurück.
Im Abgas-Skandal bei Volkswagen müssen Hersteller und VW-Händler nach Auffassung des Landgerichts Bochum die manipulierten Autos nicht zurücknehmen. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch zum Start eines Zivilprozesses. Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne.
Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben. „Das schärfste mögliche Mittel hält das Gericht hier nicht für angemessen“, sagte ein Gerichtssprecher.
Grundsatzurteil könnte entscheidend sein
Volkswagen zufolge kann das Problem beim Auto des Klägers mit einem Software-Update innerhalb von 30 Minuten behoben werden. Ein Rückruf für verschiedene betroffene Motorvarianten war mit dem Modell Amarok kürzlich angelaufen, die größten Rückruf-Wellen stehen noch bevor. Als nächstes sind unter anderem Modelle des Passat an der Reihe.
Die Kosten für das genannte Programm-Update beziffert das Unternehmen laut Gericht auf etwa 100 Euro. Streek verwies auf eine Grundsatzentscheidung, nach der ein erheblicher Mangel erst dann vorliegen könne, wenn dessen Behebung mehr als ein Prozent des Kaufpreises koste.
Abgas-Skandal: VWs juristische Probleme
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2,5 Millionen Autos von der VW-Abgas-Affäre betroffen
Eine Entscheidung gibt es in dem konkreten Fall noch nicht. Der Anwalt des Bochumer VW-Autohauses bot vor Gericht „aus freien Stücken“ eine Rücknahme des Wagens zu einem „marktüblichen Preis“ an – im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Darüber sollte in den nächsten Tagen zwischen den Parteien verhandelt werden. Für den Fall, dass es dabei keine gütliche Einigung gibt, setzte das Landgericht einen Verkündungstermin für die Entscheidung in 14 Tagen an.
Bundesweit sind rund 2,5 Millionen Autos von der VW-Abgas-Affäre betroffen. Das Unternehmen setzt auf Nachbesserungen beim Rückruf. Für die USA hatte Konzernchef Matthias Müller allerdings zumindest in Einzelfällen auch Rückkäufe nicht ausgeschlossen.
In Deutschland laufen zahlreiche Klagen gegen VW als Konzern oder gegen einzelne Autohäuser auf Rückgabe oder Wertminderung. Für den Fall einer Entscheidung gegen die Rücknahme des Autos hat der Anwalt des Klägers im Bochumer Verfahren bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. (dpa)
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