Bochum. . In der VW-Affäre droht die angestrebte Einigung zwischen einem Tiguan-Fahrer und einem Bochumer Autohaus zu scheitern. Es geht um über 30.000 Euro.

Die angestrebte Einigung im Bochumer Landgerichtsprozess um die Abgas-Affäre bei VW droht zu scheitern. Das beklagte Autohaus hat dem Kläger, einem Tiguan-Fahrer, bisher kein Preisangebot für die Rücknahme seines VW gemacht. Wie es aussieht, landet der Fall wohl vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Es ist der erste Prozess in der VW-Affäre deutschlandweit, der am 2. März in Bochum begonnen hat. Entsprechend groß war das Interesse in der ganzen Republik. Der Tiguan-Besitzer, ein Uni-Professor, hat das Bochumer Autohaus verklagt, in dem er den Wagen im vorigen Sommer gekauft hatte. Als herauskam, dass der Tiguan wie 2,6 Millionen andere Fahrzeuge des VW-Konzerns in Deutschland eine „Schummel-Software“ hat, um niedrigere Emissionswerte vorzutäuschen, wollte der Professor, Stammkunde des Autohauses, den VW zurückgeben. Er verlangt 33.000 bis 34.000 Euro. Der Kaufpreis betrug 37.800 Euro.

Zivilrichter Ingo Streek hatte im Prozess klar gemacht, wie er die Sache einschätzt. Er meinte, dass zwar ein Mangel vorliege, aber kein erheblicher. „Ich komme zu dem Schluss, dass die Pflichtverletzung nicht so erheblich ist, dass sie zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde.“ Schließlich könne VW nach eigener Angabe die Software in 30 Minuten für 100 Euro auswechseln.

Kläger-Anwalt Dietrich Messler aus Bochum.
Kläger-Anwalt Dietrich Messler aus Bochum. © Ingo Otto / FUNKE Foto Services

„Maulkorb“ verpasst

Trotzdem wollte der Anwalt des Autohauses dem Kläger einen Vergleich anbieten: Man wolle prüfen, zu welchem Preis der Tiguan zurückgenommen werden könne, wenn der Kläger dort ein Neufahrzeug kaufe. Doch wie Kläger-Anwalt Dietrich Messler aus Bochum am Dienstag auf WAZ-Anfrage sagte, habe das Autohaus bis heute kein Angebot vorgelegt: „Nach wie vor herrscht brüskes Schweigen im Walde.“ Das Autohaus habe wohl von VW „einen Maulkorb“ erhalten. Anders als zuvor sei sein Mandant nun nicht mehr bereit, preislich entgegenzukommen.

Über die Rechtsauffassung des Richters sei der Mandant „empört“. Das Gleiche gelte für viele Anwälte in ganz Deutschland. Er habe, so Messler, nach dem Prozessauftakt „eine Flut von Emails“ erhalten, viele hundert Seiten, in denen sie ihrem Unmut Luft gemacht hätten. Auch Messler hält die Rechtsauffassung des Richters für „abwegig“.

Sollte das Autohaus weiter kein Angebot machen, will der Richter am 16. März eine Entscheidung verkünden. Messler glaubte bereits am Dienstag, dass er in Berufung geht.

Das Autohaus wollte sich am Dienstag gegenüber der WAZ nicht äußern. Nicht einmal die Frage wurde zu Ende angehört.