Bochum. Die Stadt Bochum belegt inzwischen auch Seniorenwohnungen mit Flüchtlingen. In einer VBW-Wohnanlagen regt sich dagegen Widerstand.
Das Sozialamt bringt Flüchtlinge zunehmend auch in Seniorenwohnungen unter. Das sorgt in einer Wohnanlage in Eppendorf für Unmut: Eine Mieterin geht rechtlich gegen die Stadt sowie gegen ihren Vermieter VBW vor.
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Seit 2013 kooperiert die VBW GmbH bei der Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge mit der Sozialverwaltung. „In der zweiten Jahreshälfte 2015 hat uns das Thema überrannt. Wir sehen uns in der sozialen Verantwortung, der Stadt möglichst viele Wohnungen anzubieten“, erklärt Prokurist Uwe Davidsohn. Mittlerweile seien rund 140 VBW-Wohnungen mit Flüchtlingen belegt – darunter auch 21 Seniorenwohnungen an der Park-/Steinhausstraße, an der Dahlhauser Höhe, am Wiesental und an der Vogelstraße, wo in sieben von 120 VBW-Bleiben Flüchtlinge leben.
Sorge um ruhigen Lebensabend
Hier, an der Vogelstraße, wehrt sich eine 74-jährige Mieterin gegen ihre neuen Nachbarn. „Vor drei Jahren zog ich hierher, habe 30.000 Euro investiert, um in Ruhe meinen Lebensabend zu verbringen“, schildert sie im Gespräch mit dieser Zeitung. Mit der Ruhe sei es vorbei, seit ein junges syrisches Paar in die Wohnung unter ihr gezogen sei. „Die machen die Nacht zum Tag, haben ständig Besuch. Der Lärm ist unerträglich. Neulich brannte ein Feuer auf der Terrasse. An Schlaf ist kaum mehr zu denken“, klagt die Eppendorferin. Es sei richtig, dass Asylbewerber Wohnungen erhalten. „Aber“, fragt sie, „kann es sein, dass auch Seniorenwohnungen mit Flüchtlingen belegt werden dürfen?“
21 VBW-Wohnungen mit Flüchtlingen belegt
Die VBW als größter Wohnungsanbieter in Bochum hat nach eigenen Angaben aktuell 21 Seniorenwohnungen mit Flüchtlingen belegt:
zehn Wohnungen (von 101) an der Park-/Steinhausstraße, sieben (von 120) an der Vogelstraße, drei (von 46) an der Dahlhauser Heide und eine
(von 80) im Wiesental.
Während die Stadt am Mittwoch eine Antwort auf eine Anfrage schuldig blieb, verteidigt die VBW ihr Vorgehen. „Es gibt eine Notsituation. In unseren Verträgen ist keine Altersbeschränkung aufgeführt. Und: Die Verwaltung hat zugesichert, die Belegung sozialverträglich vorzunehmen, etwa mit alleinstehenden Frauen, so dass es möglichst in das Umfeld passt“, sagt Uwe Davidsohn. Dies gelinge offenbar: Außer der Klage der 74-Jährigen gebe es in den Seniorenanlagen keine weiteren Beschwerden.
Keine Altersklausel im Mietvertrag
Sascha Etterich, Anwalt der Mieterin, bestätigt zwar, dass der Mietvertrag keine Altersklausel enthält. „Unter ,Nutzungsart’ heißt es aber sehr wohl, dass die öffentlich geförderten Wohnungen für Senioren zweckbestimmt sind. In einer Info-Schrift der Stadt ist von einem Einzugsalter ab 60 die Rede“, bekräftigt der Jurist, der die Verwaltung um Stellungnahme gebeten hat.
Während die VBW ankündigt, die Belegung von Seniorenwohnungen mit Flüchtlingen „nicht auszureizen“, sieht der Mieterverein kaum eine Handhabe für Mieter: „Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich eine Altersbegrenzung genannt ist, wird das sehr schwer.“