Bochum. Das Arbeitslosengeld für 700 aus der Transfergesellschaft ausgeschiedene Bochumer Ex-Opelaner fällt offenbar geringer aus als einst vom Unternehmen berechnet.

Die Regelungen im 2014 abgeschlossenen Sozialtarifvertrag zwischen der IG Metall und Opel für gut 2500 ehemaliger Bochumer Opelaner sorgt einmal mehr für Verwirrung. Während beim Amtsgericht Bochum Dutzende Prozesse vor allem um die Höhe von Abfindungen geführt wurden und noch geführt werden), sorgen nun die Arbeitslosengeld-Bescheide für 700 rentennahe Ex-Opelaner für Unruhe, die bereits Ende 2015 aus der für die Opelaner eingerichteten Transfergesellschaft ausgeschieden sind. Ihr Arbeitslosengeld fällt offenbar deutlich geringer aus als ursprünglich von Opel berechnet, d.h. sie erreichen nicht die im Sozialvertrag vereinbarten 80 Prozent des letzten Nettolohns. Von Summen zwischen 150 und 300 Euro ist die Rede, so Daniel Balzert, Rechtsanwalt des ebenfalls betroffenen Ex-Opelaners R.

Kein Einzelfall

„Das ist kein Einzelfall“, bestätigt Luidger Wolterhoff, Leiter der hiesigen Agentur für Arbeit. In seinem Haus sei die Differenz der Beträge aufgefallen. Daher seien zunächst vorläufige Bescheide ausgestellt worden. Es liefen Gespräche in dieser Sache. Ausgangspunkt der Berechnung des Arbeitslosengelds sei die Verdienstbescheinigung.

Für das Transferjahr werden diese Bescheinigungen von der Tüv Nord Transfer als Betreiber der Transfergesellschaft ausgestellt, so Sprecherin Irena Tsagurnis. Die Arbeitsjahre davor dagegen seien von Opel bescheinigt worden. Auch beim Autobauer ist das Problem bereits erkannt, wie ein Sprecher gegenüber der WAZ erklärt. Er sagt: „Wir werden das möglichst bald klären – und zwar im Sinne der Mitarbeiter.“