Bochum. . Die 20-jährigen Männer sind vor dem Landgericht angeklagt, weil sie im Juni im Westpark eine 16-Jährige zum Sex gezwungen und gefilmt haben sollen.

Vor dem Bochumer Landgericht müssen sich seit Donnerstag zwei junge Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und Körperverletzung verantworten. Die beiden 20 Jahre alten Männer sollen im vergangenen Juni ein damals 16-jähriges Mädchen im Westpark zum Sex gezwungen und währenddessen gefilmt haben.

Bereits zwei Wochen vor der mutmaßlichen Vergewaltigung, so der Angeklagte N. vor Gericht, habe er sich gemeinsam mit einem Freund und der 16-Jährigen in einem Wattenscheider Park zum Kiffen verabredet, wo es schließlich zu einvernehmlichem Sex zu dritt gekommen sei. Das Mädchen bestritt dieses Treffen jedoch bei ihrer Aussage gegenüber der Polizei.

Zwei Verabredungen zum gemeinsamen Kiffen

Zwei Wochen später trafen sich dann der Angeklagte N. und der Angeklagte H. im Westpark, um Marihuana zu rauchen. N. habe daraufhin die 16-Jährige angerufen und gefragt, ob sie dazu kommen wolle. „Ich habe ihr gesagt, dass wir Kiffen und danach wieder etwas ,Spaß haben’ wollen. Sie wusste, was das bedeutet“, gab N. vor Gericht zu Protokoll. Nachdem alle drei zusammen einige Joints geraucht hatten, habe das Mädchen in einer entlegenen Ecke des Parks schließlich mit beiden Männern Oral- und Vaginalverkehr gehabt. Sie selbst, sagte der Angeklagte N., habe das so gewollt und währenddessen auch Spaß daran gehabt.

Der Mitangeklagte H. sagte vor Gericht, er sei zu diesem Zeitpunkt bereits stark berauscht gewesen und könne sich daher nicht mehr erinnern, ob und in welcher Form es zum Sex gekommen sei. Die 16-Jährige sagte dagegen zur Polizei, der Angeklagte H. habe sie zu Boden gestoßen, daraufhin habe sie mit beiden Männern sexuelle Handlungen vollziehen müssen. Diese hätten die Angeklagten zudem mit einem Smartphone gefilmt. Bei dem Mädchen wurden Hämatome und Kratzer im Intimbereich sowie Verletzungen an den Beinen diagnostiziert. Sie selbst sagt an einem der kommenden Prozesstage aus. Der Prozess wird am 15. Januar fortgesetzt.