Bochum. . Das große Feuerwerk-Festival wurde im Sommer 2015 abgesagt. Die Veranstalter wehren sich aber Karteninhabern die Eintrittsgelder zu erstatten.
Die Absage der „Pyro Games“ in Bochum findet ab dieser Woche ein rechtliches Nachspiel in Sachsen-Anhalt. Vor dem Amtsgericht in Magdeburg sollen die ersten Verhandlungen gegen die Veranstaltungsagentur beginnen, die das Feuerwerk-Festival im Westpark im Sommer 2015 wegen eines heftigen Sturmtiefs gestrichen hat – und sich bis heute weigert, die Vorverkaufskarten zu erstatten.
„Uns geht es nicht nur ums Geld, sondern um Gerechtigkeit“, sagt Frank Schilla (45). Der Wattenscheider zählt zu den tausenden Feuerwerk-Fans, die sich auf die Pyro-Show Ende Juli 2015 an der Jahrhunderthalle gefreut hatten. Im Vorverkauf hatte er zwei Karten für 59,86 Euro erworben. Für den kurzfristigen Ausfall hat Schilla Verständnis. Nicht aber für das Geschäftsgebaren der Magdeburger Agentur A&O. Obwohl deren seinerzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einer wetterbedingten Absage ausdrücklich eine Erstattung der Eintrittsgelder vorsahen, hat die Magdeburger Agentur A&O bisher keinen Cent an die Kartenkäufer gezahlt. Stattdessen wird angeboten, mit den Bochumer Tickets eine andere Tour-Veranstaltung zu besuchen.
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190 Pyro-Fans haben sich einer Facebook-Gruppe angeschlossen. Alle wollen ihr Geld zurück. Sieben haben einen Anwalt eingeschaltet und klagen auf Rückerstattung – darunter ein Mitglied, das zum Geburtstag acht VIP-Karten im Wert von 600 Euro geschenkt bekommen hatte. Frank Schilla wartet mit den Facebook-Freunden mit Spannung auf den Ausgang der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Magdeburg. „Sie ist für nächsten Donnerstag angesetzt. Weitere Termine stehen im Januar an. Gehen die Urteile zu unseren Gunsten aus, wird es eine Lawine weiterer Klagen geben. Die Rede ist von 7000 Vorverkaufskarten.“
Kein NRW-Festival auf Liste 2016
Die Agentur A&O weist seit Monaten jegliche Medienanfragen – auch der WAZ – zurück. Ende des Jahres erschien der neue Tourplan 2016 mit Shows von Erfurt bis Leipzig. Laut dieser Liste wird es in diesem Jahr kein Festival in NRW und damit in zumutbarer Entfernung für die Bochumer Kartenkäufer geben. Die werden seit Mitte Dezember via Facebook und mit Smiley-Symbol erneut um „etwas Geduld“ gebeten. O-Ton: „Wir sind aktuell mit verschiedensten Intuitionen in Verhandlung und hoffen schon in den kommenden Tagen eine Entscheidung zu erhalten! Natürlich werden wir die Termine dann umgehend bekannt geben.“ Was bis heute nicht geschehen ist.
Im Westpark, soviel steht fest, werden die Feuerwerker in diesem Sommer nicht zündeln. „Wir haben eine andere Vorstellung von Kundenservice. Daher sind wir nicht an der Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen interessiert“, hatte die Bochumer Veranstaltungs-GmbH schon im vergangenen Herbst unmissverständlich erklärt.
AGB geändert - Von Erstattung ist nun keine Rede mehr
Der Rechtsstreit zwischen den Kartenkäufern und der Agentur A&O fußt auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zum Zeitpunkt der sturmbedingten Absage des Bochumer Festivals im Juli 2015 hatten die AGB der Magdeburger noch ausdrücklich eine Erstattung des Eintrittspreises vorgesehen, wenn eine Vorstellung „wegen witterungsbedingter Gefahren“ vor Beginn abgebrochen werden muss. Darauf berufen sich die Kunden, die damals Pyro-Tickets im Vorverkauf erworben hatten.
Keine juristische Bedeutung
Zwar hat die Agentur ihre AGB inzwischen geändert. Bei einer Absage „durch Witterungsumstände“ bestehe nun „kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden“, heißt es darin.
Für die Bochumer Klagen hat die nachträgliche Änderung nach Auffassung von Juristen aber keine Bedeutung. Für die Richter seien nur die AGB-Regelungen zum Zeitpunkt der Absage von Belang