Bochum. Nach der Absage der „Pyro Games“ in Bochum schweigt die Agentur weiter zur Kostenerstattung. Käufer vermuten Hinhaltetaktik. Klage wird empfohlen.

Die Absage der „Pyro Games“ entwickelt sich für zahlreiche Inhaber von Vorverkaufskarten zum handfesten Ärgernis. Nach wie vor verweigert der Veranstalter eine klare Aussage, ob die Tickets erstattet werden.

Wegen des Sturmtiefs war das „Duell der Feuerwerker“ am Samstag im Westpark auch auf Drängen der Feuerwehr und Ordnungsbehörden ausgefallen. Die Agentur A & O (Magdeburg) hatte 7000 Besucher erwartet. Wer Karten im Vorverkauf (bis zu 22 Euro) erworben hatte, wurde zu Wochenbeginn per Facebook informiert: „Wir möchten kurzfristig eurem Interesse gerecht werden und geben jedem Besucher die Möglichkeit, mit den Eintrittskarten einen anderen Veranstaltungstermin zu besuchen.“ Nur: Keine weiteren Stationen der aktuellen Tournee liegen in Nordrhein-Westfalen. Die Feuerwerker lassen es morgen in Mannheim, danach u.a. in Erfurt, Rostock und Leipzig krachen.

AGB sehen „Rückerstattung des Eintrittspreises“ vor

Krach gibt es seither im Internet. Kartenkäufer fühlen sich geprellt – zumal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur bei einer wetterbedingten Absage ausdrücklich eine „Rückerstattung des Eintrittspreises“ vorsehen. Allerdings nur, wenn die Karte innerhalb von sieben Tagen zurückgesandt wird.

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Auf WAZ-Anfrage teilte die Agentur am Montag mit, dass eine Rückerstattung „leider nicht möglich“ sei. Mails mehrerer Leser liefen gleichfalls in Leere. Eine erneute Bitte der WAZ um Stellungnahme ließen die Magdeburger am Donnerstag unbeantwortet. Facebook-Nutzer vermuten eine „Hinhaltetaktik“. Es werde auf den Ablauf der Frist spekuliert: „Das ist ja wohl das Allerletzte!“

Derweil rät die Verbraucherberatung zur Gegenwehr. „Wir empfehlen, die Ansprüche auf Rückerstattung auf jeden Fall und auch nach Ablauf der sieben Tage schriftlich geltend zu machen. Der Grund der Absage, das Unwetter, liegt nicht in der Risikosphäre des Kunden“, erklärt Beraterin Iris Markowski, weiß aber auch: „Wenn der Veranstalter stur bleibt, müssen die Leute wohl klagen – und vorher überlegen, ob das wirtschaftlich sinnvoll ist.“