Bochum. . Der Prozess um den Mord an der zweijährigen Swetlana am Bochumer Landgericht beginnt mit überraschenden Anschuldigungen des Angeklagten.

Mit einem Paukenschlag hat am MIttwoch der Mordprozess gegen einen 39-jährigen Bochumer begonnen. Der Mann soll die Tochter (2) seiner damaligen Lebensgefährtin (27) in der gemeinsamem Wohnung in Riemke vergiftet und erstickt haben.

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Staatsanwalt Andreas Bachmann glaubt, dass das Kind aus Sicht des Angeklagten „einer gemeinsamen Zukunft“ mit der Kindesmutter „im Wege“ gestanden habe. Doch zum Auftakt am Schwurgericht wurde ein überraschender Brief des Angeklagten vorgelesen. Darin beschuldigt er seinen 14-jährigen Sohn, das Mädchen getötet zu haben.

20 Verhandlungstage sind angesetzt

Lange hat das Schwurgericht nicht mehr so ein schwieriges Indizienverfahren führen müssen. 20 Sitzungen sind angesetzt. Das konnte aber nicht ausreichen.

Am späten Abend des 23. November 2014 soll der Maler und Lackierer, seit 2001 Hausmeister im Bochumer Polizeipräsidium, dem Mädchen eine Überdosis Insulin gespritzt haben. Das Dasein des leicht in der Entwicklung zurückstehenden Kindes sei ihm laut Anklage „immer mehr zum Ärgernis“ geworden. Die Mutter soll das Kind bevorzugt und ihm, dem Partner, kaum noch Zärtlichkeiten entgegengebracht haben.

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Außerdem habe er mit der Frau nach Holland auswandern wollen, glaubt Bachmann. Schon einige Tage vor der Tat soll der Angeklagte das Insulin bei dem Mädchen getestet haben, so dass es blaue Lippen bekommen habe. Am Tatabend selbst habe er die Dosis erhöht. Als er um 23 Uhr nachgeschaut und das Mädchen noch gelebt habe, soll er ihm mit einem Kissen oder der Hand auf dem Mund die Luft abgewürgt haben.

14-Jähriger soll eifersüchtig gewesen sein

„Er hat die Tat nicht begangen“, sagte Verteidiger Wolfgang Bruch. Wer es denn gewesen sein soll, erklärte er nicht. Das übernahm dann Richter Josef Große Feldhaus. Er las zur Verblüffung der zahlreich erschienenen Zuschauer einen Brief des Angeklagten vor, den dieser im März aus der U-Haft geschmuggelt hatte. Das Schreiben ist an seinen Bruder adressiert, der es später dem Staatsanwalt gab.

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Darin erzählt der Angeklagte, dass ihm am Tag nach dem Tod des Kindes sein Sohn (14) aus erster Ehe, der ebenfalls in der Wohnung lebte, die Tat gestanden habe. Während er, der Angeklagte, und die Kindesmutter mit ihrem Hund Gassi gegangen seien, soll das Mädchen aus dem Bett gefallen sein und geschrien haben. Er habe der Kleinen den Mund zugehalten, doch sie habe nicht aufgehört. „Da habe ich ihr ein Kissen auf den Mund gedrückt, bis sie ruhig war“, soll sein Sohn ihm anvertraut haben. Dem Angeklagten zufolge sei sein Sohn in der Patchwork-Familie eifersüchtig auf das Kind gewesen.

Verlesen wurde auch ein weiterer Brief des Angeklagten – an die Kindesmutter. „Ich weiß, dass Du mich für den Schuldigen hältst, aber ich bin es nicht gewesen. Ich liebe dich.“ Das tote Kind nannte er „kleine Maus“. Die Kindesmutter hatte im Gericht bitter geweint. Im Arm hielt sie ein Stofftier. Auch sie selbst und der 14-Jährige waren anfangs verdächtigt worden. Doch nach den Ermittlungen - und der Obduktion - ist sich der Staatsanwalt sicher, dass nur der Angeklagte der Täter sei.