Bochum-Stiepel. . Grünstreifen zwischen Dorfkirche und Kosterbrücke soll ab 2017 unter Schutz stehen. Spaziergänger und Sportler müssen dann strengere Regeln beachten.
Schön ist es an der Ruhr, richtig schön. Wer etwas Abstand sucht vom bunten Treiben in der Stadt, macht hier nichts falsch. Ein paar Radfahrer und Spaziergänger ziehen vorbei, ansonsten hört man auf den Pfaden entlang der Ruhr eigentlich nur eins: das Rauschen des Flusses. Herrlich!
Und dies soll nach Meinung des Umwelt- und Grünflächenamtes auch so bleiben. Allerdings mit einer Einschränkung: Teile der Stiepeler Ruhraue werden voraussichtlich ab 2017 zum Naturschutzgebiet erklärt.
Positive Auswirkungen auf die Tierwelt
Nach derzeitigen Planungen umfasst das Gebiet das Gelände von der Alten Fähre über den Leinpfad und die Brockhauser Straße bis hin zur Kosterbrücke und weiter zur Rauendahlstraße. „Insbesondere auf dem Gelände der Wassergewinnungsanlage sind qualitativ sehr hochwertige Biotopstrukturen entstanden, die es weiter zu schützen gilt“, berichtete der für Naturschutz, Landschafts- und Grünplanung zuständige Umweltamt-Mitarbeiter Michael Grothe den Mitgliedern der Bezirksvertretung Süd.
Das habe sich bereits positiv auf die Tierwelt ausgewirkt. „Das Areal rund um die Wassergewinnungsanlage stellt momentan eine Ruhezone für eine beträchtliche Anzahl von störungsempfindlichen Arten dar.“ Für die heimische Tierwelt seien die Ruhrauen „in höchstem Maße wertvoll“, so Grothe.
Im Naturschutzgebiet gelten strengere Regeln
Damit dies auch nach der geplanten Stilllegung des Stiepeler Wasserwerks so bleibt, plant das Umweltamt eine Umwidmung dieser Flächen in ein Naturschutzgebiet. Für die Spaziergänger entlang der Ruhr bliebe dies nicht ohne Folgen, denn anders als in einem Landschaftsschutzgebiet gelten in einem Naturschutzgebiet strengere Regeln.
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Vereinfacht: Alle Aktivitäten, die auf den Wegen stattfinden, sind weiterhin erlaubt. „Joggen und Radfahren ist völlig okay“, sagt Grothe. „Auch Reiten auf den Wegen ist kein Problem.“ Wer allerdings mit dem Mountainbike quer durchs Gelände brettern will, sollte sich das besser zweimal überlegen. Und ein Sonnenbad auf der Wiese? „Direkt entlang der Wege ist das o.k.“, so Grothe. Grillen sei allerdings nicht erlaubt – und Hunde müssen an die Leine.
Angeln und Rudern erlaubt
Das Angeln – allerdings nur mit Angelschein – sei statthaft. „Wildes Angeln ist aber nicht erwünscht.“ Auch einige Ruderer werden sich umstellen müssen, weil sie in einem Naturschutzgebiet nicht auf freier Strecke anlegen dürfen. „Den Kanu- und Rudersport wird man aber weiterhin ausüben dürfen“, so Grothe.
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich der Koster-straße sollen in das Naturschutzgebiet einbezogen werden. Der Bereich rund um die Dorfkirche wäre davon allerdings nicht betroffen.