Dahlhausen. .

Aus dem Landschaftsschutzgebiet Hörsterholz soll ein Naturschutzgebiet werden. Das dafür notwendige erste Änderungsverfahren im Landschaftsplan West brachte der Rat Ende Juni auf den Weg, zuvor hatte bereits die Bezirksvertretung grünes Licht gegeben.

„Rot“ sieht dagegen mancher Anwohner, Hundehalter und Spaziergänger: Denn sie fürchten weitreichende Konsequenzen, sollten die Pläne am Ende tatsächlich umgesetzt werden. „Wege dürfen nicht mehr verlassen werden, das Benutzen der Trampelpfade ist verboten, Kinder dürfen nicht mehr ,in den Wald’ gehen, Rodeln im Winter ist verboten, Fahrradfahren auf den Wegen ist verboten“, listet eine in Gründung befindliche Bürgerinitiative auf. Und weiter: „Hunde dürfen nicht mehr frei laufen, das Wegenetz wird auch nach einem Sturm nicht mehr gepflegt, der jetzige Zustand wird belassen. Dies alles unter Androhung von Bußgeldern bis zu 50 000 Euro.“ Barbara Ackermann und Elisabeth Mandelartz-Philippou sagen stellvertretend: „Wir plädieren daher dafür, den aktuellen Status zu erhalten.“

Hintergrund des Verfahrens, so steht es in der Verwaltungsvorlage, ist das neue Bundesnaturschutzgesetz, das seit 2010 gilt – und zwar für „die Länder unmittelbar. Das bedeutet, dass Naturschutzgebiete nun gemäß § 23 BNatSchG sichergestellt werden und nicht mehr, wie bisher, gemäß § 20 Landschaftsgesetz (LG) NW.“ Daher sei nun beabsichtigt, „die altholzreichen, wertvollen Waldbereiche auf Steilhängen mit naturnahen Bachläufen und Quellen sowie die bewaldeten Siepentäler nördlich des Dr.-C.-Otto-Werkes, nördlich des Friedhofs Dahlhausen, südlich der Sudholzstraße bis zur Schluchtstraße“ als Naturschutzgebiet auszuweisen.

Doch ob das Naherholungsgebiet Hörsterholz damit zukünftig einer Art Sperrgebiet gleichkäme, bezweifelt Ratsmitglied Klaus Hemmerling, Sprecher der SPD im Umweltausschuss. „Richtig ist, dass in einem Naturschutzgebiet die Wege einzuhalten sind und der Hund an der Leine zu führen ist. Verstöße dagegen könnten mit 25 bis 35 Euro Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet werden.“ Strafen von bis zu 50 000 Euro seien ihm keine bekannt.

Über Lehrpfade könnten Kinder weiterhin den Wald begehen, das Naturschutzgebiet Hörsterholz sei dann mit Informationstafeln auszustatten. Hemmerling: „Gerade unser Nachwuchs soll ja den schonenden Umgang mit der Natur lernen und verstehen. Bei uns in NRW gibt es heute zwar mehr als 3000 Naturschutzgebiete, davon aber nur sieben in Bochum. Und damit zählen wir sicher nicht zu den Spitzenreitern der Städte.“

Das Gespräch mit der Bürgerinitiative will er jetzt kurzfristig suchen. „Mit dem Aufstellungsbeschluss, der den Beginn eines parlamentarisch längeren Prozesses darstellt, ist ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren verbunden, das heißt, auch Bürger werden eingebunden, können Stellungnahmen abgeben“, teilt zudem Stadtsprecherin Tanja Wißing mit.