Bochum. . Wegen eines Schütteltraumas seines sechs Monate alten Sohnes stand ein 29-Jähriger vor Gericht. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das nächtliche Quengeln seiner Zwillingskinder war für den 29-jährigen Mann einfach zu viel. Er verlor derart die Kontrolle, dass sein Sohn ein Schütteltrauma erlitt, einen Krampfanfall, eine halbseitige Lähmung und eine Hirnschwellung. Eine neurochirurgische Operation rettete den Jungen, so dass er sich wieder erholte.
Der Vater stand am Montag vor dem Amtsgericht. Er soll das Kind brutal geschüttelt haben. Doch am Ende wurde er nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, weil nicht nachweisbar war, dass er das Kind vorsätzlich so böse misshandelt hatte. 600 Euro (60 Tagessätze) betrug die Höhe der Geldstrafe.
Belastete Familienverhältnisse
Die Familienverhältnisse waren schon vor dem Vorfall belastet. Beide Elternteile sind arbeitslos und lebten wegen familiärer Probleme freiwillig in einem Vater-Mutter-Kind-Haus in Bochum. Die Kindesmutter (37) hat – von anderen Männern – fünf weitere Kinder, die alle in Pflegefamilien, beim Vater oder in einer Einrichtung leben. Im Februar 2014 bekam sie noch die Zwillinge von dem Angeklagten, den sie erst kurz vor der Schwangerschaft über eine Flirt-App im Internet kennengelernt hatte.
Am 18. August 2014 war das Paar aufgewacht, weil der Junge im Raum nebenan zu knöttern anfing, wie man im Ruhrgebiet sagt. Während die Mutter in der Küche ein Fläschchen zubereitete, versuchte der Angeklagte vergeblich, das Baby auf dem Arm mit einem Schnuller zu beruhigen. Kurz darauf lag der Junge lebensgefährlich verletzt im Ehebett – „wie eine regungslose Puppe“, wie es der Angeklagte beschrieb. „Er hat nur noch gejapst.“
Angeklagter muss Anti-Aggressions-Training machen
Der wegen Körperverletzung (an einer Krankenschwester) vorbestrafte Mann räumt ein, „zu hektisch“ gewesen zu sein, zumal plötzlich auch das andere Baby geschrien habe. Er bestreitet aber, den Jungen geschüttelt zu haben. Was die furchtbare Verletzung verursacht habe, wisse er auch nicht. Sie müsse passiert sein, als er das Kind in ein „Nest“ abgelegt habe, das er im Ehebett gebaut habe.
Ein medizinischer Gutachter sagte zwar, dass eine solch schwere Verletzung nur durch heftiges Schütteln entstehen könne. Auf Nachfrage konnte er aber auch nicht ausschließen, dass sie die unglückliche Folge einer unbedachten Grobheit war. Das Gericht entschied zugunsten des Angeklagten.
Dieser glaubt nicht, seine Kinder wiederzubekommen. „Ich bezweifle das.“ Ein Familiengericht hat ihm längst ein Anti-Aggressions-Training auferlegt.