Bochum. . Ein 36-jähriger Bochumer steht vor Gericht, weil er eine Internet-Bekanntschaft (16) drei Tage lang in seiner Wohnung sexuell gequält haben soll.
Die Vorwürfe, die Staatsanwalt Holger Heming am Donnerstag im Landgericht vorlas, gehören zu den schwersten, die in den vergangenen Jahren erhoben worden sind.
Drei Tage lang soll ein 36-jähriger Bochumer eine 16-jährige Jugendliche, die er beim Kommunizieren im Internet kennengelernt hatte, in seiner Wohnung festgehalten und dort auf besonders brutale Weise sexuell gequält haben. Einzelheiten wirken geradezu sadistisch.
Drei Wachtmeister passen auf den Angeklagten auf, eine selten hohe Anzahl. Etwas trotzig blickt er in die Kameras der Medien. Sein Vollbart und sein glatt zu einem Zopf zurückgebundenes Haar verleihen ihm etwas Grimmiges.
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Der 36-Jährige sitzt wegen des Verfahrens seit dem 20. November in Haft. Wieder einmal, muss man sagen, denn er hat 28 Eintragungen im Vorstrafenregister und schon einige Jahre hinter Gittern gesessen. Zum Beispiel wegen Körperverletzung, Bedrohung und Raubdelikten, nie aber wegen Sexualdelikten.
Am Abend des 17. November – so der jetzige Vorwurf – traf sich der Angeklagte mit der jungen Essenerin am Bochumer Hauptbahnhof. Gemeinsam ging man in seine Wohnung in Stahlhausen. Dort sollte die 16-Jährige ein Martyrium erleiden.
„Extreme Schmerzen“ durch brennende Zigarette
Der Staatsanwalt klagt den Mann an, sein Opfer mit Marihuana und Amphetaminen versorgt (was an sich schon eine Straftat ist) und sie bis zu ihrer Flucht am 20. November fünf Mal vergewaltigt zu haben. Das soll immer unter massiven Einschüchterungen und Schlägen ins Gesicht passiert sein. Nur aus Angst, bis hin zu Todesangst, habe die 16-Jährige keinen Widerstand geleistet. Der Mann soll zynischerweise sogar gefordert haben, dass sie ihm auch deutlich „Gefühle“ zeige. Sie solle „seine Hure sein“.
Einmal, heißt es, habe er eine Zigarette auf ihrem Oberschenkel ausgedrückt, um Widerstand zu brechen. „Extreme Schmerzen“ habe das Opfer erleiden müssen. Auch den heißen Metallaufsatz eines Feuerzeugs soll er ihr aufs Bein gepresst haben.
Hinzu kamen Drohungen: Wenn sie nicht gefügig sei, könne er sie im Keller fesseln und von anderen als Prostituierte missbrauchen lassen. Er habe Kontakte in dieses Milieu. Sogar von Totschlag soll er geredet haben.
Gefasst wurde der Angeklagte, als er mit der 16-Jährigen die Wohnung verlassen hatte, um etwas zu erledigen. Eine Unachtsamkeit des Mannes soll sie ausgenutzt haben, um sich an der Diekampstraße einer Frau anzuvertrauen.
Zum Prozessauftakt vor der 3. Strafkammer war der Angeklagte nur sehr geringfügig geständig. Man habe gekifft und er habe sie einmal ins Gesicht geschlagen. Man habe auch zweimal miteinander geschlafen. Eine Vergewaltigung räumte er aber nicht ein.