Bochum. . Weil ihm ihre Schminke zu aufreizend war, hatte ein Bochumer (24) seine 14-jährige Schwester verprügelt. Dafür bekam er eine Bewährungsstrafe.
Für ihren Bruder (24) war die 14-jährige Bochumerin zu aufreizend geschminkt. Als er sie sah, verprügelte er sie ganz übel. „Das ist Mittelalter“, sagte Richterin Hadwig Noesselt am Montag vor dem Amtsgericht, wo der Täter wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.
Die Schwester des Angeklagten war am 18. November 2014 mit ihrer Freundin durch die Innenstadt flaniert. Das entdeckte zufällig ihr großer Bruder, ein Berufskolleg-Schüler, der bald studieren will. „Ich war in dem Moment einfach wütend“, sagte er vor Gericht. Schon öfter sei sie „zu sehr geschminkt“ gewesen, „so dass sie aussieht wie ein Clown“. Außerdem sei sie schon mal „zu eng angezogen“ gewesen. „Das wollte die Familie nicht sehen. Das hat sie aber ignoriert.“ Und: „Wenn man die eigene Schwester so sieht, hat man eine Kurzschlussreaktion.“
Opfer erlitt Schwellungen und große Blutergüsse
Damals in der City hatte er die Schwester aufgefordert, zu ihm zu kommen. Sie lief aber weg, weil sie Angst vor ihm hatte. Am Hauptbahnhof holte er sie ein. Er versetzte ihr eine kräftige Ohrfeige, schlug ihr einen Aktenordner ins Gesicht, ergriff auf der Rolltreppe ihre Haare und schleuderte sie herum und trat sogar auf sie ein. Nach einer gemeinsamen U-Bahn-Fahrt schlug er sie zu Hause erneut – mit der Faust – und schubste sie so stark, dass sie mit dem Hinterkopf auf den Wohnzimmertisch fiel. Sie erlitt Schwellungen und große Blutergüsse. Das Opfer selbst erstattete keine Anzeige. Das tat die Polizei, die von der Freundin alarmiert worden war. Die Richterin sprach von einem „Gewaltexzess“.
Der Angeklagte bekundete Reue. Mit seiner Schwester habe er sich auch längst wieder vertragen.
Zur Tatzeit stand er unter Bewährung. Im Jahr 2012 war er wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf einen Bochumer Supermarkt nach fünfmonatiger U-Haft zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damals war sogar eine Verkäuferin in eine Kühlkammer gesperrt worden. Beute: ca. 27.000 Euro. Trotzdem setzte das Gericht jetzt wie von der Staatsanwältin beantragt die Strafe - ein Jahr Haft - erneut zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Täter 450 Euro an eine Frauenberatungsstelle zahlen und ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.