Bochum. . Trotz vieler Vorstrafen und hoher Rückfallquote bekam ein Wiederholungstäter erneut eine Bewährungsstrafe. Es ging unter anderem um Morddrohungen.

Immer wieder rastet der 49-jährige Wattenscheider aus, wenn er Alkohol trinkt. In seinem langen Vorstrafenregister tauchen regelmäßig Körperverletzungen, Bedrohungen, Beleidigungen und Diebstähle auf. Vielfach büßte er dies im Gefängnis, nachdem er in fünf verschiedenen Bewährungszeiten immer rückfällig geworden war. Auch zwei von Gerichten verhängte Entziehungstherapien waren erfolglos. Trotzdem bekam der langzeitarbeitslose Kfz-Lackierer am Mittwoch vor dem Schöffengericht erneut eine Bewährungschance.

Diesmal ging es um Morddrohungen im Suff. Gegenüber seiner Verteidigerin, in die er sich verknallt hatte, und der Polizei drohte er mit der Tötung seiner Ex-Ehefrau und eines entführten Kindes. Auch elf Geiseln wollte er genommen haben. Dafür forderte er eine Million Euro und ein Flugticket auf eine Karibik-Insel. Alles stellte sich später als hohles Gerede heraus. Sein Motiv: Er wollte sich vor seiner Anwältin wichtig machen.

Hilflosen Mitpatienen bestohlen – „eine Sauerei“

Ferner ging er in einem Krankenhaus, in das er total betrunken und bewusstlos eingeliefert worden war, nach dem Aufwachen auf einen Rettungssanitäter los. Verletzt wurde dieser aber nicht. Und er bestahl als Patient einen hilflosen Zimmernachbarn (Wertsachen und Geld im Gesamtwert von 750 Euro). „Eine Sauerei“, kommentierte der Richter.

Zur Tatzeit hatte der Angeklagte täglich zwei Flaschen Wodka getrunken und Drogen genommen. Kurz vor dem jetzigen Prozess hat er aber – aus eigenem Antrieb – eine Entgiftung durchgestanden und eine Bleibe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung organisiert. Das wollte das Gericht würdigen. Aus rein rechtlichen Gründen wurde er zu zwei Strafen verurteilt: je 15 Monate Haft auf Bewährung, wenn auch mit vielen Auflagen. Das Gericht hatte dabei „erhebliche Bauchschmerzen“: „Sie haben eine Chance gekriegt, die sehr grenzwertig ist.“ Auch die Staatsanwältin hatte – wie es schien, zur Überraschung des Verteidigers – Bewährung beantragt.

Der Angeklagte ist auch deshalb dem Gericht bekannt, weil er einmal selbst Opfer von Gewalt geworden ist: Im Jahr 2010 bekam sein Sohn eine mehrjährige Haftstrafe, weil er seinen Vater halbtot geschlagen hatte.