Bochum. . Eine ehemalige Sortierkraft der Post ist zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie mindestens 64 Briefe unterschlagen hatte.
20 Jahre lang hatte die 46-jährige Angeklagte für die Post gearbeitet. Dann kam heraus, dass sie regelmäßig Postsendungen mit Wertsachen darin verschwinden ließ. Dafür wurde die Familienmutter am Dienstag vom Schöffengericht zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt (180 Tagessätze).
Schon einige Zeit vor ihrer Enttarnung war die Sortierkraft in einer Poststelle in Weitmar in Verdacht geraten. Im November 2013 stellten ihr dann zwei Sicherheitskräfte eine Falle: Sie mischten zwei fingierte Briefe mit einem Fünf- und einem Zwanzig-Euro-Schein unter die zu sortierenden Sendungen. Die Mitarbeiterin schnappte zu. Kurz darauf stand die Polizei vor der Tür.
Die Beamten fanden in einem Beutel der Frau und in ihrem Pkw insgesamt 64 verschlossene Briefumschläge. Dadurch verlor sie ihren Arbeitsplatz – und wurde jetzt auch angeklagt.
Geständnis in der Verhandlung
Vor Gericht gab die Frau zu, auch weitere Briefe veruntreut und das darin enthaltene Geld und Gutscheine gestohlen zu haben. Wie viel genau, ist bis heute unbekannt.
Zur allgemeinen Verblüffung meinte die Angeklagte: „Ich habe das nie für mich getan. Ich wollte nie etwas für mich haben.“ Die Beute habe sie an „Obdachlose auf der Kortumstraße weiterverschenkt“ oder in Klingelbeutel geworfen. Außerdem redete sie in verworrener Weise etwas von „Trost“, den sie in den Briefen habe finden wollen. „Es steigerte sich langsam in mir hoch.“ Sie kam damals in psychologische Behandlung.
„Es tut mir alles leid“
Als voll schuldfähig galt sie im Prozess trotzdem. „Es tut mir alles leid“, sagte sie dort kurz und trocken. Ein ernsthaftes Mitgefühl mit den Geschädigten, die auf ihre Post und eventuell sogar auf höchst persönliche verzichten mussten, war aber nicht erkennbar. In einem Fall soll sogar ein Beileidsschreiben veruntreut worden sein. Auch die Richterin siedelte die Taten in einem „sehr sensiblen, grundrechtsrelevanten Bereich“ an. „Das ist kein Kavaliersdelikt.“
Die Angeklagte, bisher nicht vorbestraft, ist heute arbeitslos. Die Geldstrafe kann sie in Raten zahlen.
An die Post muss sie zusätzlich wohl nichts zahlen. Diese hat auf Schadensersatz verzichtet, hieß es im Prozess.