Bochum. .

Zu neun Jahren Haft hat am Freitagnachmittag das Landgericht einen 49-jährigen Wattenscheider verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass er sich an seinen beiden Söhnen jahrelang seuxell vergangen hatte - in insgesamt 173 Fällen.

Es ist die höchste Strafe seit langem in Bochum, die die 8. Strafkammer am Freitag aussprach: Ein 49-jähriger Wattenscheider bekam neun Jahre Haft, weil er laut Urteil seine beiden Söhne (16 und 19) als Kinder jahrelang sexuell missbraucht hatte. Die Strafe lag vier Jahre über dem Antrag des Staatsanwalts. Direkt im Saal ließ Richter Peter Löffler den Angeklagten von Wachtmeistern verhaften. Wegen Wiederholungsgefahr. Er ist wegen Missbrauchs eines Mädchens vorbestraft.

„Ich habe diese Taten absolut nicht begangen. Keine.“

Der Angeklagte wollte Freispruch. „Ich habe diese Taten absolut nicht begangen. Keine.“ Sein Verteidiger verwies auf Widersprüche in den Aussagen der Söhne: „Keine Stringenz im Aussageverhalten.“ Doch die Kammer hielt die Aussagen für „uneingeschränkt glaubhaft“. „Es gab kein Komplott der Kinder. Es gab auch keine Absprache.“

Die Richter stellten insgesamt 173 Übergriffe von 1995 bis 2004 fest, allein 31 dieser Verbrechen waren „besonders erniedrigend“, wie Richter Löffler sagte. Tatorte waren die Wohnungen des Angeklagten in Wattenscheid, wo die Söhne nach der Trennung ihrer Eltern zeitweise lebten, und Gran Canaria, wo man gemeinsam Urlaub machte. Im September 2009 war der Vater angezeigt worden.

„Die Kinder leiden auch heute noch ganz erheblich unter den Taten“, sagte der Richter. „Was Sie angerichtet haben, werden Sie wohl nie so richtig erfassen können.“

Staatsanwalt wollte fünf Jahre Haft

Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre Haft gefordert. Er hatte Restzweifel an der Aussage des 19-jährigen Sohnes. Dem Bruder glaubte aber auch er voll und ganz. Der Angeklagte habe den Jungen „systematisch kaputt gemacht“. Er habe ihn als „sexuelles Objekt“ angesehen, „an dem man sich nach Belieben bedient“. Der Angeklagte habe seinen Sohn teilweise mit derben Worten zum Erdulden aufgefordert und gedroht, er solle nicht schreien. Das Kind habe aber Schmerzen gehabt. Der Vater habe es gewarnt, die Taten weiterzuerzählen: „Wenn du etwas sagst, klatsch ich dich an die Wand.“ Weil der Angeklagte alles bestritt, sprach der Staatsanwalt von einem „absolut erbärmlichen Nachtatverhalten“.

Nach dem Urteil beschimpfte die Mutter des Verurteilten ihren 16-jährigen Enkel, laut Urteil das Opfer der Verbrechen, auf dem Gerichtsflur auf das Widerlichste. Sie glaubt an die Unschuld ihres Sohnes.