Bochum/Hagen/Wetter. . Ein langjähriger Vorsitzender Richter am Bochumer Landgericht steht bald vor dem Amtsgericht. Einen Strafbefehl hat der 65-Jährige nicht akzeptiert.
Ginge es nach der in diesem Fall zuständigen Hagener Staatsanwaltschaft, dann wäre ein Nachbarschaftsstreit um einen über viele Jahre am Bochumer Landgericht tätigen Richter inzwischen juristisch abgeschlossen: mit einem Strafbefehl gegen den 65-Jährigen, wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch. 70 Tagessätze zu jeweils 150 Euro hätte der Mann zahlen müssen. Weil der frühere, langjährige Vorsitzende einer Strafkammer, der im Februar „planmäßig“ in Pension gegangen ist, das nicht akzeptiert, wird der Fall am 10. Juli in die erste Instanz gehen. Ab 9 Uhr morgens befasst sich das Amtsgericht in Wetter, dem Wohnort des 65-Jährigen, dann mit dem Nachbarschaftsstreit, der die Behörden mittlerweile seit Jahren beschäftigt.
Schon zum vierten Mal innerhalb eines Jahres rückte die Polizei am 12. August 2014 in eine ruhige Anwohnerstraße in den Wetteraner Stadtteil Wengern aus. Bei der jüngsten Eskalation der Streitigkeiten zwischen zwei Familien soll der 65-Jährige dem Sohn seines Nachbarn ins Gesicht geschlagen haben. In der „Bild“-Zeitung präsentierte der damals 28-Jährige sein lädiertes Gesicht mit einem blauen Auge. Dessen Vater erhob danach schwere Vorwürfe gegen zu der Zeit noch am Landgericht aktiven Richter.
Angeklagter Richter sprach von Notwehr
Der Jurist beklagte selbst, seit Jahren Opfer von Ruhestörungen und lauter Musik bis tief in die Nacht gewesen zu sein. Den Schlag selbst hatte der Richter auf Anfrage dieser Redaktion zwar eingeräumt, aber von einer Notwehrsituation gesprochen. Er und seine Frau seien zuerst von der Gegenseite attackiert worden. Die Hagener Staatsanwaltschaft nahm ihm das wohl nicht ab.
Der Strafbefehl hätte für den 65-Jährigen aller Wahrscheinlichkeit nach keine disziplinar- und auch keine beamtenrechtlichen Konsequenzen gehabt. Auch eine Vorstrafe wäre daraus nicht resultiert, die Grenze dafür liegt bei 90 Tagessätzen. Das nächste Wort hat jetzt das Amtsgericht. Es ist gut möglich, dass es nicht das letzte in diesem Fall sein wird.