Bochum. . Ein Ex-Häftling (41) der JVA ist wegen Bestechung eines JVA-Bediensteten zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Der Staatsdiener hatte Handys besorgt.

Nach dem mehrfachen Schmuggeln von Handys in die JVA Bochum ist am späten Montagnmachmittag ein ehemaliger Häftling (41) zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts hatte er im vorigen Jahr zweimal einen jungen JVA-Bediensteten bestochen.

Der zur Tatzeit erst relativ kurz in der JVA angestellte Mann hatte dem Häftling in zwei Fällen jeweils mehrere Handys besorgt. Pro Lieferung soll er 500 Euro Schmiergeld erhalten haben. Die Ware war in Milchtüten verpackt, die er dem Urteil zufolge vom Bruder des Häftlings draußen in Freiheit übergeben worden waren. Die Milchtüten schmuggelte der Staatsdiener dann samt SIM- und Telefonkarten ins Gefängnis, wo der Häftling sie annahm. Einmal wurde eine Milchtüte in einem Abfallkorb der JVA zur Abholung deponiert. Der Angeklagte hatte die Handys selbst genutzt oder mit Gewinn an andere Gefangene weiterverkauft.

Die Profitspanne soll riesig gewesen sein. Ein Handy, das draußen für 20 Euro gekauft worden war, soll im Knast für 300 bis 400 Euro veräußert worden sein, hieß es vor der 1. Strafkammer.

JVA-Bediensteter muss auch selbst vor Gericht

Aufgeflogen war der Schmuggel im November nach Hinweisen von anderen Häftlingen. Da soll der damalige JVA-Bedienstete außer Handys auch Drogen an seinen Arbeitsplatz mitgebracht haben. Er wurde aus seinem Amt längst entfernt. Ende Juni muss er selbst auf die Anklagebank. Wegen Bestechlichkeit.

Der jetzt angeklagte Häftling war geständig. Weitere Vorwürfe, er habe im Knast auch mit Drogen gedealt, die ebenfalls von dem Bediensteten hineingeschmuggelt worden sein sollen, wies er aber zurück. Mangels Beweisen wurde er von diesen Anklagepunkten freigesprochen.

Bis vor wenigen Monaten hatte der kräftige Mann eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten komplett verbüßt – wegen Zuhälterei und teilweise ganz besonders brutalen Vergewaltigungen. Die Staatsanwältin wollte für die Bestechung drei Jahre Haft, der Verteidiger eine Geld- oder Bewährungsstrafe.