Bochum. . Nach einem Streit mit einem Gast hat das Amtsgericht einen Ex-Kneipenwirt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Erst im Prozess gestand der Mann.
Das Bochumer Amtsgericht hat einen ehemaligen Gastwirt wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der 36-Jährige 150 Sozialstunden ableisten und darf sich in den nächsten drei Jahren nichts zu schulden kommen lassen. Am Mittwoch, 17. Juli 2013, gegen 23.15 Uhr war der Mann mit einem 43-jährigen Gast in der von ihm betriebenen Kneipe „Old Leithe“ aneinander geraten. Als das Opfer am Boden lag, trat ihm der 36-Jährige mit der Hartgummisohle seines Turnschlappens dreimal ins Gesicht. Der Gast erlitt dadurch einen Trümmerbruch der Nase und weitere Verletzungen wie eine Fraktur der Augenhöhle. Lebensgefährlich hätten die Tritte werden können, wenn Blut in den Rachenraum eingedrungen wäre. Wegen der gebrochenen Nase musste das Opfer später einmal operiert werden.
Die Streitursache bleibt unbekannt
Obwohl sich beide Männer seit Jahren kannten, ließ sich die Ursache der Auseinandersetzung auch vor Gericht nicht ermitteln. Das Opfer hatte zwischenzeitig sogar versucht, seine Anzeige zurückzuziehen. Der Gast war bei dem Streit erheblich angetrunken, auch der Kneipier hatte Alkohol konsumiert.
Bis zur Verhandlung am Dienstag hatte der Gastwirt keine konkreten Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht. Im Prozess nahm der 36-Jährige Stellung und legte ein umfängliches Geständnis ab. Das dürfte ihn letztlich vor einer Haftstrafe ohne Bewährung bewahrt haben. Bis auf eine Geldstrafe wegen eines Betrugsdelikts war der Mann vor dem Vorfall noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Die Kneipe betreibt der 36-jährige inzwischen nicht mehr. Er sei derzeit arbeitslos, erklärte der Mann vor Gericht.