Bochum. . Das Landgericht hat einen 27-Jährigen wegen Diebstählen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. 2013 war er trickreich aus der JVA Bochum ausgebrochen.
Zwei Jahre nach seiner spektakulären Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Krümmede in Bochum hat der 27-jährige Niederländer Angelo D. das Landgericht als freier Mann verlassen. Zwar verurteilte die 9. Strafkammer ihn am Donnerstag wegen schweren Bandendiebstahls in 13 Fällen, eines Einbruchs und eines EC-Karten-Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, sie setzte die allerdings zur Bewährung aus.
D. war im Juni 2013 mit einer Besuchermarke aus dem Gefängnis geflohen, die er offenbar gestohlen hatte. Erst neun Monate nach dem trickreichen Knast-Ausbruch griff ihn die niederländische Polizei in der Nähe von Amsterdam auf. Die Flucht aus der JVA, die in Deutschland nicht strafbewehrt ist, löste eine breite Debatte um die Sicherheit der Gefängnisse in Nordrhein-Westfalen und nicht zuletzt in der Krümmede in Bochum aus.
Bandendiebstähle mit Schwager und Schwester
Im Prozess am Donnerstag zeigte sich D. umfassend geständig. Zusammen mit seiner Schwester und seinem Schwager brach der Niederländer laut Anklage in den ersten beiden Monaten des Jahres 2013 von einer Wohnung in Recklinghausen zu Diebestouren im Ruhrgebiet auf. Discounter waren ihr Ziel. Schwager und Schwester lenkten dort Kunden ab und stahlen Geldbörsen oder Taschen. D. fuhr den Wagen. Die Beute lag dabei in der Regel unter 100 Euro. Manchmal ging das Trio auch leer aus. Ihr größter Coup: Bei einem Diebstahl steckte auch die PIN-Nummer in der Geldbörse. Mit der EC-Karte hoben die drei 1000 Euro vom Konto ihres Opfers ab. Schließlich bekamen die Ermittlungsbehörden einen anonymen Tipp. Telefonüberwachungen und Observationen überführten schließlich das Trio. D. ging im April 2013 erstmals in Deutschland in U-Haft. Seine Schwester ist noch in diesem Jahr bereits verurteilt worden. D. entzog sich seinem Prozess durch die Flucht.
Hinter Gittern folgten dennoch weitere Monate: Nachdem in Holland nach seiner erneuten Festnahme offene Verfahren gegen ihn abgeschlossen worden waren, kam er im November des vergangenen Jahres zunächst in Auslieferungs- und schließlich Anfang dieses Jahres in Deutschland wieder in U-Haft. Pikant: Die ersten Tage verbrachte er erneut in der Krümmede, um dann bis zum Prozess in die JVA Wuppertal verlegt zu werden.
Dass D. bis zum Urteil bereits acht Monate im Gefängnis gesessen hatte, berücksichtige die Kammer bei ihrem Urteilsspruch. Als Tat-Motiv erklärte der Niederländer, seine Mutter sei kurz zuvor gestorben und die Familie hätte Geld für die Beerdigung benötigt. Nach dem Urteil kündigte er an, sich künftig nichts mehr zu Schulden lassen zu kommen.