Bochum. Ein Strafgefangener der JVA Bochum will trotz zahlreicher Fehltage am Arbeitsplatz seinen kompletten Jahresurlaub haben - und hat deshalb vor Gericht einen Etappensieg erreicht.
Ein Gefangener (51) der JVA Bochum hat bei einem Versuch, sein Recht auf bezahlten Jahresurlaub einzuklagen, vor Gericht einen Etappensieg erzielt. Hintergrund ist die Regel, dass arbeitspflichtige Gefangene, die ein Jahr lang gearbeitet haben, verlangen können, 18 Werktage unter Weiterzahlung der zuletzt gezahlten Bezüge von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden.
Der Häftling war in der JVA-eigenen Buchbinderei eingesetzt. Als er eines Tages einen weiteren von vielen Fehltagen angesammelt hatte, wurde die Frist von einem Jahr, die für den Anspruch auf bezahlten Urlaub erforderlich ist, wieder auf Null gestellt. Das nahm der Häftling nicht hin. Er wollte eine gerichtliche Entscheidung von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum.
Häftlinge verdienen pro Tag zwischen 9,19 und 15,31 Euro
Die dortigen Richter wiesen diesen Antrag ab. Daraufhin reichte der Gefangene eine Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein - und hatte Erfolg. Der 1. Strafsenat beschloss, dass die Bochumer Richter die Sache unter bestimmten Gesichtspunkten erneut überprüfen müssen.
U-Häftlinge sind nicht dazu verpflichtet zu arbeiten (tun es aber meist, damit der Tag schneller rumgeht); Strafgefangene hingegen müssen grundsätzlich arbeiten. Sie verdienen, je nach Tätigkeit, zwischen 9,19 und 15,31 Euro pro Tag. Steuerfrei. Es gilt der 7,8-Stunden-Tag ab 6.45 Uhr. Aktuell sitzen 642 Gefangene in der Krümmede ein. Jeder einzelne verursacht Kosten pro Tag in Höhe von rund 120 Euro.