Bochum. Bei den neuen Karten fallen nach einem Jahr monatliche Gebühren von 2,50 Euro an. Nicht alle Geschäfte akzeptieren die „Gutscheine“.

„1 Geschenk - 1000 Möglichkeiten“, so wirbt der Ruhrpark für seine neue Geschenkkarte, die seit Anfang des Jahres die alten Gutscheine abgelöst hat. Eine Karte, viele Ärgernisse, wäre aber wohl der passendere Slogan. Denn für viele Ruhrpark-Besucher, die ihrem Frust im sozialen Netzwerk Facebook Luft machen, sind die Nutzungsbedingungen der Karte eine „Unverschämtheit“ und „Schweinerei“. Sie fühlen sich über den Tisch gezogen und getäuscht.

Der Grund für die Verärgerung: Nach einem Jahr werden pro Monat 2,50 Euro Nutzungsgebühr vom Wert der Karte abgezogen. Aufladen kann man die Karten in beliebiger Höhe zwischen zehn und hundert Euro. Vergisst man das Geschenk also für zwei Jahre in der Schublade, wären von einem ursprünglichen Guthaben von 50 Euro nur noch 20 übrig. „Die alten Gutscheine waren besser. Ich lass mir keine mehr schenken“, schreibt eine Facebook-Nutzerin.

Wie eine Prepaid-Kreditkarte

Das Problem ist, dass die Kunden denken, einen klassischen Gutschein zu erwerben, was die neue Geschenkkarte aber nicht ist. „Das ist nicht sehr verbraucherfreundlich. Es ist verständlich, dass die Leute das verwechseln und auch nicht so genau hinschauen“, sagt Andrea Thume, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Bochum. „Nach unserer Einschätzung ist die Karte so etwas wie eine Prepaid-Kreditkarte. Es muss transparent kommuniziert werden, was da verkauft wird.“

Auch wird die Geschenkkarte nicht mehr in allen Läden des Einkaufszentrums angenommen. Denn sie funktioniert über das Mastercard-System, nur Geschäfte mit den entsprechenden Lesegeräten akzeptieren sie. „Aber das sind etwa 80 Prozent aller Läden“, so Centermanager Christian Krause.

Befristung von einem Jahr für Gutscheine zu knapp

Rein rechtlich gesehen spricht nichts gegen eine Befristung von Gutscheinen. Das Oberlandesgericht München stellte aber in einem Urteil aus dem Jahr 2008 klar, dass eine Frist von einem Jahr zu knapp sei und eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstelle.

Da die Geschenkkarte aber kein Gutschein ist, ist die Rechtslage unklar. Gebühren für Kreditkarten sind dagegen üblich.

Auch können nun nicht mehr mehrere Geschenkkarten beim Einkauf miteinander kombiniert werden. Ein weiteres Problem: der Kunde muss selbst den Überblick darüber behalten, wie viel Guthaben er auf der Karte hat. Das geht über eine Hotline oder eine Internetseite des Kartenanbieters. Thume rät dazu „sich gut zu überlegen, ob der Beschenkte die Karte auch tatsächlich innerhalb eines Jahres aufbraucht, dann ist nichts gegen sie einzuwenden.“

Besucherbeschwerden bei Mfi angekommen

Auch beim Betreiber des Ruhrparks, der Mfi (Management für Immobilien) AG mit Sitz in Essen, sind die Beschwerden der Besucher wohl mittlerweile angekommen. Auf WAZ-Nachfrage möchte man sich zur neuen Geschenkkarte nicht äußern und verweist darauf, dass man „aktuell gemeinsam mit dem Anbieter das System überarbeite“.