Bochum. . Bereits gekaufte Waschkarten werden nach einem Besitzerwechsel nicht mehr akzeptiert. Das Vorgehen ist rechtens, die Kunden gehen leer aus.

Kalte Dusche für Peter Flegel: In einer Autowaschanlage in Hamme musste der WAZ-Leser mit einem schmutzigen Wagen die Heimfahrt antreten. Nach einem Besitzerwechsel werden bereits gekaufte Waschkarten aus dem Vorjahr nicht mehr akzeptiert.

Seit Jahren steuert Peter Flegel zur Autowäsche die Anlage an der Seilfahrt an. Regelmäßig nutzte er das „Washteam“-Angebot von fünf Tickets zum Preis von 37,50 Euro. „Regulär müsste ich dafür 55 Euro zahlen.“

Karte nicht mehr gültig

Zuletzt erwarb der Weitmarer den Fünferpack im Herbst 2014. Bis zum Jahresende ließ er seinen Pkw damit zweimal waschen. Dieser Tage fuhr der 78-Jährige erneut an der Seilfahrt vor. Zum ersten Mal im neuen Jahr. Zum ersten Mal vergeblich. „Als ich an der Reihe war, sagte mir ein Mitarbeiter, dass meine Karte nicht mehr gültig sei. Ich protestierte. Aber alles half nichts. Die fünf Fahrer in der Schlange hinter mir mussten mühsam zurücksetzen. Weil ich kein Bargeld dabei hatte, musste ich die Waschanlage verlassen“, schildert Peter Flegel.

Des Rätsels Lösung: Das „Washteam“ heißt jetzt „Washclean“. „Ich habe die Anlage zum 1. Oktober 2014 übernommen“, sagt Tarek Jakoby, der gleich nebenan eine Werkstatt betreibt. Anfangs habe er die Karten seines Vorgängers noch akzeptiert. „Das hätte ich zwar nicht gemusst. Ich habe ja kostenlos gewaschen. Aber ich wollte die Kunden behalten.“ Schnell jedoch habe er feststellen müssen, dass der frühere Besitzer zuletzt etliche Karten verschenkt habe. „Ich musste handeln.“

Keine Pflichten seines Vorgängers übernommen

Dieses Vorgehen sei offensichtlich das gute Recht von Tarek Jakoby, sagt Verbraucherberaterin Andrea Thume. Hat der neue Inhaber beim Firmenwechsel keine Pflichten seines Vorgängers übernommen (dazu gehören zum Beispiel Gutscheine), gehe – wie in diesem Fall – der Kunde leider leer aus. „Es sei denn, er macht seine Forderung bei dem ehemaligen Besitzer geltend.“

Darauf wird Peter Flegel mit Blick auf den übersichtlichen Streitwert verzichten. Als Stammkunde indes könnte er der Anlage erhalten bleiben. „Herr Flegel kann mit seinen alten Karten gerne zu uns kommen. Wir schauen, was wir machen können“, deutet Tarek Jakoby gegenüber der WAZ eine kulante Regelung an.