Bochum. Bürger wundern sich über zahlreiche gewerbliche Schilder auf städtischen Flächen. Die Stadt versichert jedoch: das ist rechtens.
Gleich mehrere Leser meldeten sich in der Redaktion und wunderten sich über das Anbringen von gewerblichen Hinweisschildern im öffentlichen Raum. Von einem regelrechten Schilder-Wirrwarr sprach ein Leser, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Kann denn jeder einfach im öffentlichen Raum Schilder aufstellen, wie es ihm gefällt?“, fragt er.
Bei der Stadt nachgefragt stellt sich heraus: Nein, kann er nicht. Ein sogenanntes nicht amtliches Hinweisschild kann ein Gewerbetreibender oder Selbstständiger dann aufstellen, wenn er bei der Stadt eine Sondergenehmigung dafür beantragt und erhalten hat. Voraussetzung dafür ist, dass das Schild der Wegfindung dient. Verweise etwa auf Rabattaktionen oder angebotene Leistungen sind nicht gestattet.
Keinen werbenden Charakter
„Das Hinweisschild darf keine Werbung und kein Logo enthalten“, unterstreicht Stadtsprecher Oliver Trappe. Außerdem muss der Gewerbetreibende das Schild selbst (her-)stellen und bezahlen. Das Genehmigungsverfahren ist für den Antragssteller kostenfrei. „Im Fall einer Beschwerde über ein aufgestelltes Schild gehen wir dem natürlich nach“, sagt Oliver Trappe. „Falls der Aufsteller keine Genehmigung eingeholt hat, kann er dies nachholen. Wenn die Prüfung negativ ausfällt, muss er das Schild entfernen.“ Natürlich auf eigene Kosten.
Zusammenfassend lässt sich also feststellen: Ja, jeder kann im öffentlichen Raum zuvor beantragte und genehmigte Hinweisschilder aufstellen, sogar kostenfrei. Lediglich die genannten Bedingungen müssen eingehalten werden.