Bochum. Wegen 220 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten ist ein 41-jähriger Bochumer zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Als die Polizei bei dem Angeklagten (41) aufgekreuzt war, fand sie auf seinem Rechner 220 Foto- und Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten. Das war im März 2014. Am Montag wurde der Angestellte verurteilt. Das Schöffengericht verhängte sechs Monate Haft auf Bewährung.

Der nicht vorbestrafte Bochumer, der in einer homosexuellen Beziehung lebt und selbst keine Kinder hat, will aus Versehen an diese extrem verbrecherischen Bilder gelangt sein. Er habe im Internet nach bestimmten - legalen - sexualpartnerschaftlichen Konstellationen gesucht und sei dann zufällig auf die Dateien mit der Kinderpornografie gestoßen. Damit lud er aber nicht nur einfache Dateien auf seinen Computer, sondern ein ganzes Programm einer Tauschbörse. Folglich hatten auch andere Nutzer Zugriff auf die Bilder auf seinem Rechner. Damit hat er sich doppelt strafbar gemacht: nicht nur durch den bloßen Besitz, sondern auch durch das öffentliche Bereitstellen der Aufnahmen.

1000 Euro für den Kinderschutzbund

Richter Dr. Axel Deutscher blickte den Angeklagten intensiv an: „Sie können mir in die Augen gucken und sagen, das war ein Versehen und keine Absicht?“ Der Angeklagte: „Keine Absicht.“ Als Bewährungsauflage muss er 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.