Bochum. . Ein Bochumer Amtsrichter weigert sich, künftig Geldauflagen dem Kinderschutzbund zuzuteilen. Hintergrund ist der Fall Edathy.

Der Fall des ehemaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy hat am Montag auch Auswirkungen im Bochumer Amtsgericht gehabt. Dr. Axel Deutscher, Vorsitzender Richter des Schöffengerichts, lehnte in einer Verhandlung wegen Kinderpornografie einen Antrag der Staatsanwältin ab, eine finanzielle Bewährungsauflage an den Kinderschutzbund fließen zu lassen. „Der kriegt von mir nichts mehr. So ein unprofessionelles Verhalten habe ich selten erlebt. Das hat mich umgehauen.“

Der Richter reagierte damit auf die Weigerung des Kinderschutzbundes Niedersachsen Anfang März, eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro anzunehmen. Dieses Geld sollte Edathy, dem vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen worden war, als Bedingung dafür zahlen, dass sein Verfahren ohne Urteil eingestellt wird. Der Kinderschutzbund protestierte mit seiner Annahmeweigerung gegen die Einstellung des Verfahrens. Sie sei ein „fatales Signal“, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können, hieß es unter anderem zur Begründung. Das Geld wies das Landgericht Verden später dem niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehrverband zu. Der nahm an.

Sechs Monate Haft auf Bewährung und Therapie

Deutschers Entscheidung, den Kinderschutzbund künftig von Geldauflagen auszusparen, könnte den Kinderschutzbund durchaus treffen, denn der Richter verhandelt häufiger solche Fälle.

Auch interessant

Aktuell stand diesmal ein 30-jähriger Angestellter aus Bochum vor Gericht. Der Mann (verlobt, keine Kinder) hatte sich aus dem Internet 261 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten heruntergeladen, Fotos und Videos. 20 Dateien hatte er an einen Mann in Dresden weitergeschickt, den er im Internet kennengelernt hatte. Als dieser Mann ins Visier der Polizei geriet, flog im vorigen Mai auch der Bochumer auf. Seine Dateien hatte er zu diesem Zeitpunkt auf seinem Laptop zwar längst gelöscht, aber nicht so, dass die Kripo sie auf der Festplatte nicht doch noch nachweisen konnte.

Vor Gericht war der nicht vorbestrafte Mann geständig. „Ich weiß nicht, was in mich gefahren ist. Ich könnte mich dafür selbst jeden Tag ohrfeigen.“

Das Urteil: sechs Monate Haft auf Bewährung und die Verpflichtung zu einer Therapie. Eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro wies das Gericht der Stiftung Kinderzentrum Ruhrgebiet in Bochum zu.