Bochum. . Der Bochumer Kinderschutzbund bedauert die Entscheidung, ihm künftig keine Geldbußen aus Strafverfahren mehr zuzuleiten. Der Richter lenkt jetzt ein.
Mit Bedauern hat der Kinderschutzbund (KSB) Bochum auf die Entscheidung eines Bochumer Amtsrichters reagiert, dem KSB kein Geld mehr zuzusprechen, das Beschuldigte in Strafsachen zahlen müssen. Der Richter hatte dies mit dem Fall Edathy begründet, dem Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen worden war: Damals wies der KSB Niedersachsen eine Geldauflage von 5000 Euro aus Protest gegen die Einstellung des Verfahrens zurück.
Vorwiegend ehrenamtliche Arbeit
Der KSB Bochum teilt die Auffassung des KSB Niedersachsen nicht. „Es ist nicht seine Aufgabe, die gerichtlichen Entscheidungen in Frage zu stellen, die zur Bußgeldvergabe geführt haben“, sagt Claudia Klönne, Vorsitzende des KSB Bochum. Dieser sei „dankbar für jede finanzielle Unterstützung“. Die Arbeit werde vorwiegend ehrenamtlich geleistet, und man wolle „noch lange für die Kinder in Bochum da sein können“, so Claudia Klönne. „Wir wünschen uns, dass das Gericht den Bochumer Kinderschutzbund auch weiter bei der Vergabe der Bußgelder berücksichtigen wird.“
Der Richter hat mittlerweile reagiert. Der WAZ sagte er am Donnerstag: „Angesichts dieser Stellungsnahme des KSB Bochum sind meine geäußerten Bedenken gegenstandslos. Ich beabsichtige, zukünftig dem KSB Bochum Geldzuwendungen aus Einstellungen und Bewährungsauflagen wieder zukommen zu lassen, soweit dies in meiner Entscheidung liegt.“