Bochum. . Ab dem Schuljahr 2015/2016 orientieren sich die Elternbeitrage am Einkommen der Eltern. Viele Eltern sind von der Umstellung betroffen.
In dieser Woche gibt es Post von „Trägern der Betreuungsangeboten“ an den Bochumer Schulen. Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 19. Februar eine Beitragssatzung für die Betreuungsangebote „Offener Ganztag“, Verlässliche Grundschule“ und „Pädagogische Übermittagbetreuung“ in Bochumer Schulen beschlossen. Nun folgt in Hinblick auf das kommende Schuljahr die Umsetzung.
„Ab dem Schuljahr 2015/2016 werden Elternbeitrage aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Satzung erhoben, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern orientieren“, sagt Stadtsprecherin Tanja Wißing. „Bislang wurden einheitliche Beiträge auf privatrechtlicher Basis gezahlt. Diese Vorgehensweise ist jedoch durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Münster nicht mehr zulässig.“
Infoschreiben und Merkblatt
Daher versenden die Träger der Betreuungsangebote Anfang dieser Woche die Verträge an die Eltern. „Diesem Schreiben sind ein städtisches Informationsschreiben, ein Merkblatt, aus dem das zu berücksichtigende Elterneinkommen ersichtlich ist sowie die Satzung beigefügt“, sagt Wißing. Die Eltern haben dann bis zu den Osterferien Zeit, um die Verträge ausgefüllt zurückzusenden.
Beitragszeitraum und Fälligkeiten
Für die Offene Ganztagsschule und die Pädagogische Übermittagbetreuung wird ein Mittagessen angeboten. Die Kosten dafür werden gesondert vom Träger geltend gemacht.
Die Anmeldung eines Kindes/mehrerer Kinder zur Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist immer für ein Schuljahr (1. August bis 31. Juli) bindend. Die Beiträge werden für jeden Monat erhoben.
Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt dabei analog der Festsetzung der Beiträge für die Kindertageseinrichtungen durch das Jugendamt der Stadt Bochum. „Die Eltern erhalten eine gesonderte Einkommenserklärung“, sagt Wißing, „die sie dann an das Jugendamt zurücksenden. Im Anschluss daran wird der Elternbeitrag von dort festgesetzt.“
Für Familien mit einem Jahreseinkommen bis 30.000 Euro wird es nach dieser Umstellung etwas günstiger. Sie zahlen ab dem kommenden Schuljahr weniger für die Angebote außerhalb des Unterrichtes. „Bis zu einem Jahreseinkommen von 40 000 Euro jährlich erhöht sich der bisherige Beitrag geringfügig“, sagt Wißing. Bisher waren für diese Einkommensgruppe für die Offene Ganztagsschule 68 Euro, für die Verlässliche Grundschule 40 Euro und die Pädagogische Übermittagbetreuung 45 Euro fällig. Nun sind es 75 Euro für den Offenen Ganztag und jeweils 50 Euro für die Verlässliche Grundschule und die Pädagogische Übermittagsbetreuung.
Geschwister werden berücksichtigt
Ganz wichtig allerdings, dass Geschwisterkinder berücksichtigt werden. „Besucht ein Kind einer Familie eine Kindertagesstätte und ein weiteres Kind dieser Familie eine außerunterrichtliche Betreuungsmaßnahme“, sagt Wißing, „so ist für dieses Kind nur die Hälfte des Elternbeitrags zu zahlen, das dritte Kind zahlt keinen Beitrag. Gesondert zu zahlen ist aber wie bisher das Mittagessen für das Kind, das monatliche Kosten in Höhe von 50 Euro verursacht. Dieser Betrag wird auch weiterhin von den Trägern vereinnahmt.“
Von der Umstellung betroffen sind laut Schulverwaltungsamt mehr als 4000 Eltern in der Offenen Ganztagsschule, etwa 1000 Eltern, die das Angebot der „Verlässlichen Grundschule“ gewählt haben und rund 700 Eltern, deren Kinder das Angebot für die ergänzenden Angebote der pädagogischen Übermittagbetreuung nutzen.