Bochum. . Nach dem grausigen Tod seiner Ehefrau (50) wird gegen einen Bochumer (57) ermittelt - wegen des Verdachts des „Totschlags durch Unterlassen“.

Eine besonders aufwühlende Familientragödie beschäftigt zurzeit die Staatsanwaltschaft. Eine 50-jährige Bochumerin war am Morgen des 31. Oktober vorigen Jahres tot auf ihrem Sofa ihrer Wohnung in Weitmar aufgefunden worden. Ihr 57-jähriger Ehemann, mit dem sie sehr lange verheiratet war, hatte sie entdeckt. Nun wird gegen ihn aber wegen Verdacht des „Totschlags durch Unterlassen“ ermittelt, denn seine Frau war schwer krank und soll mehrere Wochen lang auf dem Sofa ohne die nötige Pflege, ohne Medizin und ohne ärztliche Hilfe dem Tode überlassen worden sein.

Der Anblick der Verstorbenen soll selbst die Beamten der Kriminalpolizei, die naturgemäß viele schreckliche Szenen ertragen müssen, ziemlich mitgenommen haben. Der Zustand der Frau auf dem Sofa zeigte Spuren sehr starker Verunreinigung und erheblicher Pflegemängel. Sie war, so die Staatsanwaltschaft, „total durchgelegen“.

Das Paar lebte ansonsten in normalen bürgerlichen Verhältnissen, er verdient sein Geld als Angestellter, die gemeinsamen Kinder leben bereits woanders.

Frau verweigerte ärztliche Hilfe und Medikamente

Der Ehemann selbst hatte an jenem Morgen den Rettungsdienst alarmiert. Der Notarzt stellte zwar den Tod fest, aber keine Todesursache. Wie immer in solchen Fällen leitete die Staatsanwaltschaft ein „Todesermittlungsverfahren“ ein. Staatsanwalt Danyal Maibaum ordnete aber zusätzlich auch eine Obduktion an, weil ein „Fremdverschulden“ nicht auszuschließen war. Die Rechtsmedizin erkannte, dass die Frau infolge des vielen Liegens eine Infektion erlitten habe, wodurch eine tödliche Sepsis, eine Blutvergiftung, entstanden sei.

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Die 50-Jährige hatte seit 15 Jahren an Multipler Sklerose gelitten. Auch eine Chemotherapie hatte sie schon hinter sich. Bereits seit einigen Jahren soll sie jede weitere ärztliche Hilfe abgelehnt haben, Medikamente ebenfalls. Ihr gehe es gut, soll sie ihrem Ehemann auf dessen Nachfrage gesagt haben, sie brauche nur Wasser und Nahrung. Beides habe er ihr gegeben, sagte der Mann bei seiner polizeilichen Vernehmung.

Staatsanwalt Maibaum prüft nun, ob der 57-Jährige seine Pflicht zu helfen verletzt hat („Garantenstellung“) oder ob er schlichtweg mit der Situation überfordert war. Außerdem muss geklärt werden, ob die Frau noch im Vollbesitz ihrer Sinne war, als sie sich entschloss, fortan auf jede medizinische Hilfe zu verzichten. Die Ermittlungen gehen auch der Frage nach, ob die Frau möglicherweise aus eigenem, frei verantwortlichen Willen hatte sterben wollen.

Ob es eine Anklage gibt oder der Fall eingestellt wird, muss noch weiter geprüft werden.