Bochum. . Eine 59-jährige Altenbetreuerin ist zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie 13.600 Euro von zwei Senioren veruntreut hatte.
Sie hatte das Vertrauen ihrer Opfer, und sie hatte eine Vollmacht über ihre Konten. Beides hatte die 59-jährige Altenbetreuerin schamlos ausgenutzt. Deshalb wurde sie am Donnerstag vom Schöffengericht zu elf Monaten Haft auf Bewährung wegen 30-facher Untreue verurteilt.
Die gelernte Arzthelferin hatte zur Tatzeit (2011 bis 2013) eine 80-jährige Frau und deren 86-jährigen Lebenspartner in deren kleinem Appartement in Bochum versorgt. Stundenlohn: zehn Euro - in bar und ohne Rechnung. Die 80-Jährige war damals fast blind, der 86-Jährige saß im Rollstuhl. Deshalb hatten die beiden die 59-Jährige ermächtigt, deren Geld von der Bank abzuholen, um kleine Anschaffungen zu bezahlen. Einen weiteren Teil aber zahlte sie heimlich auf ihr eigenes Konto ein - und gab es später für sich selbst aus. Die jeweiligen Summen reichen bis zu knapp tausend Euro. Insgesamt sind es 13.600 Euro, die die Frau dem älteren Paar heimlich abgeknöpft hatte. Zur Tatzeit hatte die Frau private Dispo-Schulden von gut 35.000 Euro gehabt.
„Echte Vertrauensstellung“ missbraucht
Richter Dr. Karl-Heinz Bösken schrieb ihr ins Stammbuch, dass ihre Tätigkeit „absolute Seriosität“ erfordere. Die Betreuten und ihre Angehörigen seien auf eine „echte Vertrauensstellung“ angewiesen, denn den Altenbetreuerin seien nun einmal Tür und Tor geöffnet - und oft auch die Geldbörse.
„Ich weiß, dass ich ganz viel falsch gemacht habe“, sagte die Angeklagte. Zeitweise rieb sie im Prozess ihre Augen mit einem Taschentuch trocken. Auch heute noch arbeitet sie in der Altenbetreuung. Aufgeflogen war die Untreue, als die 80-Jährige ins Altenheim musste. Dieses wurde misstrauisch, weil nicht mehr genug Geld für die Unterbringung bereit lag - und erstattete Anzeige.