Bochum. . Mit fingierten Pfandbons hat sich ein Azubi in der Tankstelle seines Arbeitgebers 5660 Euro erschlichen. Das Amtsgericht hat ihn dafür verurteilt.
Das Bochumer Amtsgericht hat einen 22-Jährigen wegen gewerbsmäßiger Untreue zu acht Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Der Auszubildende hatte in der Tankstelle seines Arbeitgebers Kassenbons fingiert, die ein Pfandguthaben auswiesen. Leergut hatte der 22-Jährige dafür allerdings nicht entgegen genommen. Dafür erschlich der Azubi sich so über einen Zeitraum von rund sieben Monaten von September 2013 bis April 2014 insgesamt 5660 Euro.
Arbeitgeber kündigte fristlos
Angeklagt waren insgesamt 83 Taten, die einzelnen Beträge lagen jeweils bei 50 bis 80 Euro. In der Verhandlung am Freitag zeigte sich der 22-Jährige umfassend geständig und räumte die Anklage-Vorwürfe vollständig ein. Aufgeflogen war sein Treiben durch das Misstrauen seiner Chefs, aber auch durch Überwachungskameras, die ihn bei seinen Taten filmten. Der Arbeitgeber hat dem Auszubildenden inzwischen fristlos gekündigt. In der Verhandlung am Amtsgericht kündigte der 22-Jährige an, den finanziellen Schaden wieder gutmachen zu wollen.