Bochum. . 22 Häftlinge aus der JVA Krümmede und zwei aus der in Langendreer wurden vor dem Fest vorzeitig entlassen. Möglich macht das die traditionelle Weihnachtsamnestie.
In Bochum profitieren in diesen Tagen 24 Gefangene von der sogenannten Weihnachtsamnestie. Darunter sind 22 aus der Justizvollzugsanstalt Krümmede und zwei aus der in Langendreer. Sie wurden vorzeitig aus der Haft entlassen. Wie der Sprecher des Justizministeriums, Peter Marchlewski, auf Anfrage mitteilt, gilt die Strafmilderung für Häftlinge, die bis Anfang Januar 2015 ohnehin freigekommen wären.
Den Inhaftierten soll so ermöglicht werden, mit ihren Familien das Weihnachtsfest zu feiern. Allerdings müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Peter Marchlewski: „Die klassische gute Führung gehört dazu.“ Eine Amnestie bei Sexualstraftätern wiederum ist nur nach einer Einzelfallprüfung möglich.
Häftling hat Mitspracherecht
Selbstverständlich hat der Häftling auch ein Mitspracherecht, sein Einverständnis muss vorliegen. Wer nicht will, wird nicht entlassen. Peter Marchlewski: „Das sind wenige Fälle, es kommt aber vor.“
In NRW profitierten 664 Gefangene von der Regelung, im letzten Jahr waren es 748. Zurzeit sitzen in den 37 Justizvollzugsanstalten in NRW rund 15.800 Gefangene ein.