Bochum. . Gräber, die nicht gepflegt werden, droht die Einebnung. Die Stadt weist Angehörige mit Schildern darauf hin. Es gibt geschätzt 500 Fälle pro Jahr.

Wer nur sehr selten auf dem Friedhof einen verstorbenen Angehörigen besucht, um dessen Grab er sich kümmern sollte, könnte beim nächsten Mal einen kleinen Schreck bekommen. Denn wer das Grab nicht pflegt, erhält von der Stadt eine Ermahnung in Gestalt eines Schildes auf der Grabstätte. Darauf steht: „Nach der Friedhofssatzung können die Nutzungsrechte an nicht gepflegten Grabstätten entzogen werden. Der Nutzungsberechtigte wird aufgefordert, die Grabstätte zu pflegen.“

Wie Peter Dittert vom Technischen Betrieb auf WAZ-Anfrage sagte, gebe es im Jahr geschätzt 500 solcher Fälle auf den 24 kommunalen Friedhöfen. Und es bleibe nicht nur bei der Bitte, das Grab in Ordnung zu bringen, sondern es würden, wenn niemand reagiert, Gräber auch tatsächlich eingeebnet.

Das droht zum Beispiel einer Familiengrabstätte auf dem Gräberfeld 14 des Hauptfriedhofs. Dort hat schon seit sehr vielen Monaten kein Mensch sauber gemacht. Meterhoch sind mehrere Pflanzen wie ein wilder Busch in die Höhe gewuchert. Der Grabstein ist hinter dem Gestrüpp kaum noch zu erkennen. In § 15 der Friedhofssatzung heißt es aber: „Die Grabstätten müssen in einer der Würde des Friedhofes entsprechenden Weise laufend gepflegt werden.“ Weil dies aber hier und da nicht der Fall ist, kommt es auch von privater Seite immer wieder zu Beschwerden bei der Verwaltung, denn ungepflegte Gräber wachsen mitunter auch in benachbarte (gepflegte) Gräber hinüber.

„Viele Leute schaffen es nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen“

Bevor es aber zu einer Einebnung kommt, erhält der Nutzungsberechtigte ein Jahr Zeit, zu Schaufel und Harke zu greifen. Alle halbe Jahre macht geschultes Personal einen Rundgang mit dem Ziel, ungepflegte Familien- und Einzelgräber festzustellen. Sie werden fotografiert und registriert. Nach einem weiteren halben Jahr wird die Dokumentation wiederholt, falls sich der Zustand nicht verändert hat. Wieder ein halbes Jahr später muss der Nutzungsberechtigte mit der Einebnung rechnen. Die Ruhezeiten (meist 25 Jahre) würden aber trotzdem eingehalten; über dem Grab würde dann aber nur noch Rasen wachsen.

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Eine Erklärung für die mangelnde Pflege sieht Dittert darin, dass „heute nicht mehr so ein sozialer Druck“ wie früher herrsche; es sei einigen nicht mehr so wichtig, was der Nachbar denke. Häufig seien Angehörige auch weggezogen, weil sie einer Arbeit hinterherreisen müssten. Der Leiter der Friedhofsgärtner, der namentlich nicht genannt werden will, nennt einen weiteren Grund: „Viele Leute schaffen es nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen.“