Bochum. . Nach einem tödlichen Verkehrsunfall muss der Verursacher (69) nicht vor Gericht. Gleichzeitig gibt es eine Debatte über Fahrtüchtigkeits-Tests.
Nach einem der schrecklichsten Unfälle in Bochum im vorigen Jahr hat die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren gegen den 69-jährigen Unfallfahrer eingestellt. Der Mann hatte am 29. März auf der Wasserstraße in Weitmar mit seinem Audi plötzlich stark beschleunigt und war ungebremst gegen einen vorausfahrenden Citroën gekracht. Der Kleinwagen wurde gegen einen Baum geschleudert und völlig zerstört. Darin starb der 47-jährige Beifahrer, seine Ehefrau (46) am Steuer wurde so schwer verletzt, dass sie ins künstliche Koma versetzt wurde. Sie überlebte den Unfall schwer verletzt.
Anfangs stand ein technischer Defekt am Audi im Raum. Doch später kam heraus, dass der ebenfalls schwer verletzte 69-Jährige eine plötzliche Krankheitsattacke erlitten hatte. Mangels Schuld muss der Fahrer nicht vor Gericht.
Wegen eines internistischen Notfalls gab es im vorigen Jahr einen weiteren Todesfall im Bochumer Straßenverkehr. Am 11. März hatte ein 63-Jähriger auf der Königsallee eine Herzattacke erlitten. Dadurch streifte er einen Zaun und einen Baum. Er starb trotz Reanimationsversuchen. Andere Verkehrsteilnehmer wurden dort nicht verletzt.
Verkehrswacht plädiert für regelmäßige Gesundheitskontrollen
Ältere Menschen verursachen - gemessen am Anteil in der Bevölkerung - nur relativ wenige Unfälle. Auch weil sie mehr Erfahrung haben als Jüngere. Dennoch beobachtet die Polizei mit gezieltem Blick auf die Verkehrssicherheit die Entwicklung, dass immer mehr Menschen auch im hohen Alter Auto fahren. Die Polizei hat im vorigen Jahr in Bochum, Herne und Witten festgestellt, dass allein bei 86 Unfällen, in die Menschen jenseits der 75 Jahre verwickelt waren, diese auch meist die Hauptverursacher waren (72 Prozent).
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Der Gesetzgeber verlangt keinerlei Nachweis über die Fahrtüchtigkeit im Alter, und freiwillig geben pro Jahr nicht einmal zehn Bochumer den Führerschein ab. Der Erste Polizeihauptkommissar Rolf Greulich plädiert aber als Chef der Verkehrswacht: „Ich bin für verpflichtende Tests. Ab etwa 50 Jahren sollte man regelmäßig vom Arzt die individuelle Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen.“ Er denkt an Seh-, Hör-, Beweglichkeits- und internistische Tests. Beim Thema Verkehrssicherheit dürfe es „keine Beliebigkeit“ geben, es müsse „eine bestimmte Verbindlichkeit“ herrschen.
„Ich hätte Angst, dass ich andere umfahre“
Gudrun Goldschmidt, Vorsitzende des Seniorenbeirates, meint indes, dass man es „am besten selbst herausfinden“ könne, ob das Autofahren zu gefährlich werde. Wenn sie persönlich aber spüre, dass zum Beispiel ihre Sehkraft nachlasse (schon jetzt fahre sie nicht mehr gern im Dunkeln), würde sie „freiwillig“ einen Test machen und gegebenenfalls auch aufs Fahren verzichten. „Ich hätte Angst, dass ich andere umfahre.“ Allerdings betont sie auch, dass viel mehr Gefahren eher durch Alkohol und Drogen entstünden. „Das passiert bei Älteren eher wenig.“ Und: „Die meisten Älteren sind fit und fahren vernünftig.“
Wer seine Fahrfähigkeit prüfen lassen will, kann über den ADAC einen „Fahrer-Fitness-Check“ bei einem Bochumer Fahrlehrer machen (Anmeldung: 0231/ 5 49 90). Auch die Verkehrswacht bietet mit der Polizei einen Kurs für Ältere an: „Alte Hasen - neue Regeln.“ Info: 0234/ 58 41 40.