Bochum. Der Untreue-Vorwurf gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Bochumer Müllabfuhr (USB), Werner Meys, wird in der kommenden Woche vor dem Amtsgericht verhandelt. Auch ein Betriebsrat ist angeklagt.
Mit beträchtlicher Verzögerung kommt es in der kommenden Woche zum Strafprozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Umweltservice Bochum (USB), Werner Meys.
Die Anklage ist schon mehr als 15 Monate alt, doch justizinterne Fragen zur Zuständigkeit der einzelnen Gerichte sowie eine längere Erkrankung eines Amtsrichters hatten die Terminierung für die Hauptverhandlung lange Zeit verhindert.
Vorwürfe sind umstritten
Nun also soll Meys am Freitag, 20. Februar, auf der Anklagebank im Amtsgericht vor einem Einzelrichter Platz nehmen. Das teilte das Gericht am Dienstag auf Anfrage mit. Ihm wird Untreue vorgeworfen. Er soll seinerzeit den Betriebsratschef Jürgen Becker in eine zu hohe Gehaltsgruppe eingestuft haben. Die Anklage beruft sich auf § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes, das es untersagt, einen Betriebsrat „um seiner Tätigkeit willen“ zu begünstigen. Eine konkrete mutmaßliche Gegenleistung, die unsauber wäre, wird in der Anklage allerdings nicht genannt.
Mitangeklagt ist auch Becker. Er weist die Vorwürfe zurück („Ich bin mir keiner Schuld bewusst“). Meys wollte sich bisher nicht äußern. Der Ex-Chef des USB hat wegen der Anklage seinen Posten räumen müssen, Becker wurde in seine vorherige Gehaltsklasse zurückgestuft.