Bochum. . Dem früheren Anwalt Rüdiger Knaup droht neuer Ärger. Die Staatsanwaltschaft hat den Ex-Steilmann-Geschäftsführer und -Wattenscheid 09-Chef angeklagt.
Auf den ehemaligen Anwalt Rüdiger Knaup rollt ein neuer Prozess zu. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat den früheren Steilmann-Geschäftsführer und Wattenscheid 09-Präsidenten unter anderen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Knaup soll sich weiter als Anwalt ausgegeben haben und als solcher tätig gewesen sein, obwohl ihm die Zulassung im Juli 2013 entzogen worden war , weil er Beiträge für die Haftpflichtversicherung nicht gezahlt hatte. Für seine Tätigkeiten rechnete der Jurist dann in 16 Fällen rechtswidrig Honorare ab, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, die insgesamt 128 Punkte umfasst.
Knaup wird außerdem zur Last gelegt, dass er in 39 Fällen Löhne für Angestellte nicht ausgezahlt und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt habe. Schließlich habe er vor dem Entzug seiner Zulassung trotz der sich abzeichnenden Pleite seiner Anwaltskanzlei Honorarforderungen über Drittkonten abgewickelt und so Geld aus einer späteren Insolvenzmasse abgezogen. „Dabei wusste er bereits, dass er zahlungsunfähig werden würde“, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, die 71 dieser so genannten Bankrott-Delikte gezählt hat.
Verfolgungsjagd mit der Polizei unter Drogeneinfluss
Knaup kommt nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt. 2013 war er wegen Verkehrsdelikten zu einer Geldstrafe mit 90 Tagessätzen verurteilt worden. Am 18. März 2014 verhängte das Bochumer Amtsgericht einen Strafbefehl über zehn Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung wegen diverser Autofahrten im Rausch. Knaup hatte sich unter anderem in der Nacht vom 2. auf den 3. März 2013 ohne gültigen Führerschein und unter Drogeneinfluss eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Im Gespräch mit der WAZ erklärte er die Vorfälle mit einem Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren, das ihn aus der Bahn geworfen habe.
Zwar liegen die jetzt angeklagten Taten zeitlich vor dem Erlass des Strafbefehls, der könnte bei einer erneuten Verurteilung allerdings in ein dann zu bildendes Gesamturteil einbezogen werden. In diesem Fall könnte Knaup eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung drohen. Angeklagt ist der Jurist vor dem Schöffengericht. Ein Termin steht noch nicht fest.