Bochum. . Ein Obdachloser soll versucht haben, das Auto eines bei einem Brand Verstorbenen zu stehlen. Zur Gerichtsverhandlung erschien der 33-Jährige nicht.

Das Bochumer Amtsgericht hat gegen einen Einbrecher und Autoknacker wegen diverser Taten einen Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Die wohl perfideste Tat des 33-jährigen Angeklagten: Am 30. Mai des vergangenen Jahres soll er in die Wohnung eines bei einem Brand verstorbenen Mannes eingebrochen sein und Fahrzeugschlüssel und Papiere vom Audi des Toten gestohlen haben. Als ihn Nachbarn beobachten, wie er mit dem Wagen davonfahren wollte, gab er sich laut Anklage zunächst als Sohn des Toten aus. Gemeinsam warteten sie dann auf die Polizei. Als die kam, ergriff der 33-Jährige die Flucht.

Mitverhandelt wurden am Dienstag außerdem versuchte und erfolgreiche Wohnungsein- und Autoaufbrüche sowie Diebstähle, die dem Obdachlosen, der seit mehreren Jahren auf der Straße lebt, zur Last gelegt worden sind. Außerdem soll er im vergangenen Frühjahr mehrfach versucht haben, mit einer gestohlenen EC-Karte Geld abzuheben.

In seinen Anhörungen hatte sich der 33-Jährige teilweise geständig gezeigt, den Einbruch am 30. Mai hat er allerdings bestritten. Zur Verhandlung am Dienstag war der Obdachlose, der strafrechtlich noch nicht sonderlich in Erscheinung getreten ist, nicht gekommen. Gegen den Strafbefehl könnte er innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen. Geschieht das nicht, ist das Urteil rechtskräftig.