Bochum. Ohne gültigen Führerschein wurde ein Bochumer Opfer eines Verkehrsunfalls. Das Amtsgericht hat den notorischen Verkehrssünder zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das Bochumer Amtsgericht hat am Donnerstag einen notorischen Verkehrssünder wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Der 27-Jährige hatte am 26. Mai am Steuer des Lieferwagens eines Paketdienstes in der Nähe des Firmengeländes gesessen, als eine Autofahrerin mit ihrem Wagen auf seinen auffuhr. Gemeinsam einigten sich die Unfallgegner darauf, die Polizei zu rufen. Als die eintraf, hatte sich ein 41-jähriger Bekannter des 27-Jährigen ans Steuer gesetzt - der Verkehrssünder war inzwischen in einen Aufenthaltsraum des Paketdienstes gegangen. Die Frau ließ den Schwindel schließlich auffliegen. Eine kurze Flucht des 27-Jährigen vor der Polizei blieb erfolglos.

Der Angeklagte muss geahnt haben, was ihm nun blühte. Gerade einmal zwei Wochen vor dem Unfall war er vom Amtsgericht Bochum wegen mehrerer Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis und einen von Trunkenheit am Steuer zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Allein seit dem Jahr 2012 kam so schon die vierte einschlägige Verurteilung zustande. Wird das Urteil vom Donnerstag rechtskräftig, würde auch die Bewährungsstrafe vom Mai widerrufen und der 27-Jährige müsste die Haft antreten. Als nicht unwahrscheinlich gilt daher, dass er gegen die jüngste Entscheidung des Amtsgerichts Berufung einlegen wird. Das Verfahren gegen seinen 41-jährigen mitangeklagten Kompagnon wurde wegen geringer Schuld gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.